Keine Panik vorm ersten Frauenarzttermin

(lifepr) München, 30.04.2015 - Der erste Besuch beim Gynäkologen steht irgendwann jeder jungen Frau bevor. Vielen Mädchen bereitet die bevorstehende Untersuchung ein mulmiges Gefühl oder Unbehagen, denn sie wissen nicht, was genau sie erwartet - Müttern fällt das Thema auch nicht immer leicht. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK informiert über Ablauf und Vorgehensweise des Arztes und gibt Tipps für die beste Vorbereitung auf den ersten Besuch beim Frauenarzt.

Wann ist die Zeit reif?

Generell gibt es kein vorgeschriebenes Alter für den ersten Besuch beim Gynäkologen. Der "richtige" Zeitpunkt hängt immer auch davon ab, wie weit der Körper entwickelt ist. Hat ein Mädchen das Bedürfnis, Fragen in Bezug auf seinen Körper und Sexualität zu stellen, ist ein Termin beim Frauenarzt jedoch ratsam. Bei Bedarf an Verhütungsmitteln - etwa der Pille - und für den Fall, dass die Periode bis zum 16. Lebensjahr noch nicht eingesetzt hat, ist der Besuch ein Muss.

Wie finde ich den Richtigen?

Bei der Wahl des Frauenarztes ist die wichtigste Frage die, ob man zu einem Mann oder einer Frau gehen will. Hat man diese Frage für sich beantwortet, kann man sich auf die Suche nach einem geeigneten Gynäkologen machen. Diesen kann man zum Beispiel über die Empfehlung einer Freundin oder der Mutter finden oder man recherchiert im Internet, z.B. über das Portal Jameda. Die SBK unterstützt ihre Kunden in diesem Bereich mit der Facharztsuche: https://www.sbk.org/arztsuche Wie kann ich mich auf den Arzttermin vorbereiten?

"Am besten macht sich jede junge Patientin vor ihrem ersten Termin beim Frauenarzt eine kleine Checkliste mit Fragen, die sie besonders interessieren", rät Andrea Utzig, Expertin für medizinische Versorgung bei der SBK. Dabei müsse man keine Scheu haben, denn alles, was man auf dem Herzen habe, sei wichtig und was man mit dem Arzt bespreche, falle unter die Schweigepflicht und müsse vertraulich behandelt werden. "Bis zum 14. Lebensjahr ist der Gynäkologe allerdings verpflichtet, die Eltern über die Behandlung zu informieren und in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. In den zwei Jahren danach liegt es im Ermessen des Gynäkologen, ob er die Erziehungsberechtigten einweiht oder nicht", erklärt SBK-Expertin Utzig.

Was erwartet mich?

Bei der frauenärztlichen Untersuchung erwarten die Patientin in der Regel folgende Untersuchungen, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden:

- Krebsabstrich

- Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke

- Brustuntersuchung zur Krebsvorsorge

„Viele Ärzte belassen es beim ersten Besuch jedoch bei einem klärenden Gespräch – erst bei einem weiteren Termin folgt dann eine Untersuchung“, erklärt SBK-Expertin Utzig und ergänzt: „Während der Beratung klärt der Arzt den Grund des Besuchs, mögliche vorherige Krankheiten, die familiäre Situation der Patientin sowie eventuelle bereits eingesetzte Verhütungsmethoden.“ Wer vor seinem Termin besonders aufgeregt sei und moralische Unterstützung brauche, könne sich auch von einer Person seines Vertrauens begleiten lassen. Dies könne die Mutter, eine Freundin oder auch der Freund sein.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?

Die Kosten für die Pille werden von der SBK bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs getragen: So erhalten junge Frauen, die bei der SBK versichert sind, diese bis zur Volljährigkeit kostenlos. Auch auf die HPV-Impfung (Gebärmutterhalskrebs) haben alle 9- bis 14-jährigen Mädchen Anspruch.

Ärzte bieten aber auch Leistungen an, die nicht von der Kasse bezahlt werden. Eine Übersicht dieser sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) bietet der IGeL-Monitor im Internet: http://www.igel-monitor.de/. Hier können sich Patientinnen oder ihre Erziehungsberechtigten über den Nutzen der verschiedenen Untersuchungen, mögliche Folgen und Risiken informieren.
Gesundheit & Medizin
[lifepr.de] · 30.04.2015 · 11:31 Uhr
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