Keine Anhaltspunkte für Fehlverhalten bei Verfassungsrichterkandidatin: Plagiatsvorwürfe entkräftet
Die Verfassungsrichterkandidatin der SPD, Frauke Brosius-Gersdorf, sieht sich entlastet: Ein im Auftrag von ihr und ihrem Ehemann erstelltes Kurzgutachten weist die gegen sie erhobenen Plagiatsvorwürfe als unbegründet zurück. Die beauftragten Rechtsanwälte, Michael Quaas und Peter Sieben der Kanzlei Quaas und Partner, betonen, dass die Vorwürfe keinerlei Substanz aufweisen.
Jedoch handelt es sich zunächst um eine vorübergehende Bewertung. „Eine umfassendere rechtliche Einschätzung wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen“, so das Kurzgutachten. Hintergrund der Kontroverse ist die Richterwahl im Bundestag, die aufgrund der erhobenen Vorwürfe schließlich platzte. Der österreichische Plagiatsexperte Stefan Weber stellte vermeintliche Parallelen zwischen Brosius-Gersdorfs Dissertation und der Habilitationsschrift ihres Mannes fest.
Die Dissertation von Brosius-Gersdorf, die 1997 an der Universität Hamburg eingereicht wurde, sowie die Habilitationsschrift von Hubertus Brosius-Gersdorf, die im Sommersemester 1998 vorgestellt wurde, weisen thematische Bezüge auf. Dennoch kommt die Kanzlei zu dem Schluss, dass die Übereinstimmungen weder qualitativ noch quantitativ von Relevanz sind. Bei den von Weber hervorgehobenen Fußnoten und Textstellen handle es sich um die übliche Anzahl von Referenzen, die bei inhaltlich ähnlichen Themen nicht ungewöhnlich seien.
Die Anwaltskanzlei hält fest: Selbst die von Stefan Weber erwähnten ähnlichen Formulierungen könnten auf einen fachlichen Austausch hindeuten, nicht jedoch auf ein Plagiat. Zudem sei die Habilitationsarbeit von Hubertus Brosius-Gersdorf erst nach der Dissertation seiner Frau abgeschlossen worden.

