Kein Versicherungsschutz beim Blumenpflücken
21. Mai 2025, 08:37 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 21.05.2025 (lifePR) - Für ein Referat über Korbblütler wollte ein Schüler einen Sonnenblume mitbringen. Vor der Schule fuhr er deshalb mit seinem Moped zu einem Feld – und verunfallte. Vor Gericht musste nun geklärt werden, ob hier der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift, was nach Auskunft der ARAG Experten nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt letztendlich verneint wurde, da kein direkter Schulweg vorlag (Az.: L 6 U 36/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung desLSG Sachsen-Anhalt.

