Kein Verkauf trotz ElektroG Registrierung
Achtung: Auch in Elektrogeräten enthaltene Batterien müssen bereits registriert sein.

08. Mai 2025, 08:00 Uhr · Quelle: Pressebox
Wenn Sie Batterien in Deutschland verkaufen, benötigen Sie seit dem 1. Januar 2021 eine Registrierung bei der Stiftung EAR. Ab dem 18. August 2025 müssen Hersteller ohne Sitz in Deutschland einen Bevollmächtigten benennen, um legal verkaufen zu können.

Hamburg, 08.05.2025 (PresseBox) -

Wenn Sie keine Batterie-Registrierung bzw. keinen Batterie-Bevollmächtigten (Hersteller ohne Sitz in Deutschland) beauftragt haben, ist Ihr Verkauf in Deutschland nicht abgesichert, sofern Ihre Geräte unregistrierte Batterien oder Akkumulatoren enthalten.

Wer in Deutschland Batterien in Verkehr bringt oder herstellt, muss die Batterien seit dem 1. Januar 2021 bei der Stiftung EAR registrieren. Dabei ist unerheblich, ob es sich um kleine Gerätebatterien für Hörgeräte, stationäre Speicher im Rahmen technischer Anlagen oder schwere Starterbatterien für Kraftfahrzeuge handelt, denn betroffen sind Industrie-, Fahrzeug- und  Gerätebatterien.

Achtung: Auch Batterien, die in Ihren Elektrogeräten enthalten sind, müssen bereits heute registriert sein. Daher reicht die Registrierung nach dem Elektrogesetz für den legalen Verkauf von Elektrogeräten in Deutschland nicht aus, wenn diese Geräte auch Batterien enthalten.

Die Stiftung Elektro-Altgeräte (EAR), die deutsche Registrierungsbehörde für Elektrogeräte und Batterien, informiert zudem in ihrem letzten Infobriefüber eine wesentliche Änderung des neuen Batterierechts: Ein  Hersteller ohne Sitz in Deutschland darf sich ab dem 18. August 2025 nicht mehr selbst für seine Batterien registrieren: Er benötigt zwingend einen Bevollmächtigten in Deutschland, der die Aufgaben in seinem Namen wahrnimmt.

Das bedeutet für Sie: Ohne gültige Batterie-Registrierung und ohne Benennung eines Batterie-Bevollmächtigten (Hersteller ohne Sitz in Deutschland) können Batterien in Deutschland nicht legal verkauft werden. Online-Marktplätze können den Verkauf Ihrer Produkte aufgrund einer fehlenden Batterie-Registrierung aussetzen bzw. Ihre Produkte vom Marktplatz ausschließen.

Wenn Sie keine Batterie-Registrierung bzw. keinen Batterie-Bevollmächtigten (Hersteller ohne Sitz in Deutschland) beauftragt haben, ist Ihr Verkauf in Deutschland nicht abgesichert, sofern Ihre Geräte unregistrierte Batterien oder Akkumulatoren enthalten. Wenn Ihre Geräte keine Batterien / Akkus enthalten, sind sie nicht betroffen. Bitte prüfen Sie Ihr Produkt-Portfolio auf Batterien. Die Neuregistrierung bei der Stiftung EAR kann bis zu 12 Wochen dauern. Während dieser Zeit dürfen Sie Ihre Produkte nicht in Verkehr bringen. Daher empfehlen wir, bei Handlungsbedarf rechtzeitig aktiv zu werden.

Jetzt Ihre Batterie-Registrierung anfordern: take-e-way übernimmt gerne für Sie die Funktion des Batterie-Bevollmächtigten und die Batterie-Registrierung bei der Stiftung EAR. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht an [email protected], um die notwendigen Unterlagen anzufordern.

Das take-e-way Beratungs-Team steht für Ihre Fragen gerne unter 040/750687-0 zur Verfügung.

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[pressebox.de] · 08.05.2025 · 08:00 Uhr
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