Kein Strafverfahren gegen Thierse
Berlin (dpa) - Die Sitzblockade von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse am 1. Mai wird nicht strafrechtlich verfolgt. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, das sie zwar den Anfangsverdacht einer Straftat sieht. Sie will das Verfahren aber wegen geringer Schuld einstellen. Gründe seien die kurze Dauer der Blockade und dass die Blockierer sich freiwillig entfernt hätten. Thierse hatte zusammen mit einigen anderen Demonstranten einen Protestzug von 600 Neonazis eine knappe Viertelstunde aufgehalten.