Berlin (dpa) - Die Sitzblockade von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse am 1. Mai wird nicht strafrechtlich verfolgt. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, das sie zwar den Anfangsverdacht einer Straftat sieht. Sie will das Verfahren aber wegen geringer Schuld einstellen. Gründe seien die kurze ...