Kein Schadensersatz des Mieters für Polizeieinsatz in der Wohnung

(lifepr) Düsseldorf, 28.12.2016 - Ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, ist dem Vermieter nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung in der Wohnung entstehen. Der Beklagte im konkreten Fall war Mieter einer im Eigentum der Klägerin stehenden Wohnung. Diese Wohnung wurde Ende Juni 2013 aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchsucht, der auf den Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Tatzeitraum gestützt war. Von diesem Tatvorwurf wurde der Beklagte später rechtskräftig freigesprochen. Im Rahmen der Durchsuchung waren allerdings 26 Gramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt worden. Insoweit wurde der Beklagte wegen vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Klage der Vermieterin auf Ersatz der Reparaturkosten der beim Polizeieinsatz beschädigten Wohnungseingangstür ist in allen Instanzen ohne Erfolg geblieben. Zwar habe der Beklagte mit der Aufbewahrung von 26 Gramm Marihuana in der Wohnung die Grenzen vertragsgemäßen Gebrauchs überschritten und seine gegenüber dem Vermieter bestehende mietvertragliche Obhutspflicht verletzt. Bereits nach allgemeiner Lebenserfahrung müsse derjenige, der seine Wohnung als Aufbewahrungsort für illegale Betäubungsmittel nutzt oder zur Verfügung stellt, damit rechnen, dass es im Zuge aufgrund dessen durchgeführter strafprozessualer Maßnahmen – wie Durchsuchungen – zu Schäden an der Wohnung kommen könne. Im vorliegenden Fall fehlte es aber nach Auffassung des BGH an dem erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen der Aufbewahrung von 26 Gramm Marihuana in der Wohnung und den bei der Durchsuchung entstandenen Schäden. Denn der dem Durchsuchungsbeschluss zugrunde liegende Tatverdacht (unerlaubtes Handeltreiben in nicht geringer Menge im Zeitraum Januar bis Oktober 2012) habe sich weder im Strafverfahren bestätigt noch seien im vorliegenden Zivilprozess gegenteilige Feststellungen getroffen worden, so die ARAG Experten (BGH, Az.: VIII ZR 49/16).
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 28.12.2016 · 10:17 Uhr
[2 Kommentare]
 
Briten nehmen ihre Hunde mit zum Wählen
London (dpa) - Viele Briten lieben Hunde und manche bringen ihre vierbeinigen Begleiter auch […] (01)
Einstieg perfekt: Red Bull übernimmt Rad-Team Bora-hansgrohe
Turin (dpa) - Die Übernahme des deutschen Top-Radteams Bora-hansgrohe durch Red Bull ist perfekt. […] (00)
Apple bewirbt Let Loose Keynote als andere Art von Apple-Veranstaltung
Am nächsten Dienstag findet Apples „Let Loose“-Event statt und die dort bevorstehende Keynote […] (00)
Moderna schockt: Tiefrote Zahlen, Umsatzeinbruch
Der Biotechnologieriese Moderna erlebte im ersten Quartal 2024 einen deutlichen Rückgang seiner […] (00)
Die große „Terra X“-Show verliert knapp 500.000 Zuschauer
Die gestrige Ausgabe von Die große „Terra X“-Show stand ganz unter dem Motto „Spektakuläre […] (00)
Iris Klein: Viel Geld für die Scheidung von Peter
(BANG) - Iris Klein will für ihre Scheidung eine größere Summe zahlen. Die Ex-Dschungelcamperin […] (01)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News