(lifepr) Düsseldorf, 28.12.2016 - Ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, ist dem Vermieter nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung in der Wohnung entstehen. Der Beklagte im konkreten Fall war Mieter einer im Eigentum ...

Kommentare

(2) k68363 · 28. Dezember 2016
In meinen Augen die Polizei / der Staat
(1) Gambolino · 28. Dezember 2016
Wer ersetzt denn nun dem Vermieter den Schaden? Er hat doch rein gar nichts damit zu tun.
 
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