(Kein) Schadensersatz bei fehlendem Kita-Platz
27. November 2024, 09:13 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 27.11.2024 (lifePR) - Eine Gemeinde ist nicht ohne Weiteres zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann, hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenthal entschieden. Eltern müssen erst vor das Verwaltungsgericht ziehen und alle Rechtsschutzmittel auf Zuteilung eines Kita-Platzes ausschöpfen, bevor sie Anspruch auf Schadensersatz haben (Az.: 3 O 313/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des LG Frankenthal.

