Kein Fehlverhalten bei SPD-Richterkandidatin Brosius-Gersdorf festgestellt
Frauke Brosius-Gersdorf, Kandidatin der SPD für das Verfassungsrichteramt, sieht sich von Vorwürfen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens entlastet. Dies geht aus einem Kurzgutachten hervor, das von ihr und ihrem Mann in Auftrag gegeben wurde.
Die Stuttgarter Anwaltskanzlei Quaas und Partner, vertreten durch Michael Quaas und Peter Sieben, betont zwar, dass es sich um eine vorläufige Bewertung handelt, versichert jedoch, dass die erhobenen Vorwürfe "unbegründet sind und keine Substanz haben". Eine ausführlichere rechtliche Bewertung könnte zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Im Vorfeld der letztendlich gescheiterten Richterwahl im Bundestag waren Plagiatsvorwürfe laut geworden, ausgelöst durch den Plagiatsexperten Stefan Weber. Er hatte in den Schriften von Brosius-Gersdorf sowie der ihres Mannes Hubertus Parallelen entdeckt.
Beide Arbeiten waren 1997 an der Universität Hamburg eingereicht worden. Brosius-Gersdorfs Dissertation befasste sich mit der Autonomie der Deutschen Bundesbank im Kontext der europäischen Währungsunion, während die Habilitation ihres Mannes den Spannungsbogen zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzipen öffentlicher Unternehmen untersuchte.
Die Kanzlei hebt hervor, dass sich Ähnlichkeiten in Fußnoten, Textstellen und Überschriften bei grundsätzlich vergleichbaren Fragestellungen aufgrund der begrenzten Anzahl vorhandener Veröffentlichungen oft nicht vermeiden ließen. Solche Übereinstimmungen seien daher weder in quantitativer noch qualitativer Hinsicht bedeutend.
Zudem wurde betont, dass die Habilitationsschrift ihres Mannes zeitlich nach der Dissertation von Brosius-Gersdorf verfasst wurde. Die Anwälte kommen zu dem Schluss, dass ein Plagiatsvorwurf per Definition ausgeschlossen sei, da die teilweise ähnlichen Textstellen bestenfalls auf einen gedanklichen Austausch und nicht auf unerlaubte Übernahmen hindeuten.

