Kein Anspruch auf Müllabholung am Grundstück
28. Mai 2025, 09:16 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 28.05.2025 (lifePR) - ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, welches entschieden hat, dass Eigentümer von Wohnhäusern ihren Hausmüll zu einer zentralen Sammelstelle am Ortsrand bringen müssen, wenn Zufahrten für Müllfahrzeuge gesperrt oder unpraktikabel sind. Auch wenn dies mit Aufwand verbunden ist (Az.: 4 K 1106/24.KO).
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