Karlsruher Urteil: Maßvolle Signale zur Völkerrechtsdebatte
Das Urteil der Karlsruher Richter zu den in Ramstein geführten Diskussionen um gezielte Tötungen durch die USA trägt eine ausgewogene Handschrift. Während die Praktiken der USA im Kampf gegen den Terror durchaus kritisch hinterfragt werden können, sahen die Richter dennoch keine systematische Verletzung des humanitären Völkerrechts seitens der USA. Diese Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, in globalen außenpolitischen Angelegenheiten weitreichend einzugreifen, wird positiv bewertet.
Gleichzeitig unterstreichen die Richter jedoch die Verpflichtungen Deutschlands, im Ausland die Einhaltung von Menschenrechten und Völkerrecht durchzusetzen, besonders, wenn diese Fälle Deutschland betreffen. In solchen Fällen, betonen die Richter, liege es in der Verantwortung der Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass Drittländer sich an völkerrechtliche Vorgaben halten. Dies erscheint als grundsätzliche Selbstverständlichkeit im internationalen Rechtsrahmen.

