Karlsruhe: Preisvorgaben für Mobilfunk waren rechtens
12. Januar 2012, 10:24 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Die Bundesnetzagentur darf den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2008. Der Bundesnetzagentur stehe bei ihrer Marktanalyse ein Beurteilungsspielraum zu, der nicht in vollem Umfang gerichtlich überprüft werden könne.Gegen die Preisvorgaben durch die Bundesnetzagentur waren damals die vier Anbieter T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

