
Karlsruhe (dpa) - Die Bundesnetzagentur darf den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2008. Der Bundesnetzagentur stehe bei ihrer Marktanalyse ein
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