Kampfhunde in der Wohnung erlaubt

(lifepr) Düsseldorf, 27.02.2015 - Besitzer von sogenannten Kampfhunderassen wie etwa dem Pitbull haben in der Regel schlechte Karten bei der Wohnungssuche. Doch die ARAG Experten haben eine gute Nachricht für diese Tierfreunde: Ist der Wesenstest des Tieres positiv und der Vierbeiner nie auffällig geworden, muss der Hund wie ein 'normaler' Hund gewertet werden. In einem konkreten Fall forderte der Vermieter einen Mieter aufgrund eines unkonkreten Bedrohungsgefühls auf, seinen Pitbull abzuschaffen. Auf dessen Angebot, seinen Hund in der Wohnanlage nur mit Maulkorb und Leine laufen zu lassen, ging der Vermieter nicht ein. Daraufhin klagte das Herrchen erfolgreich vor Gericht (Amtsgerichts Frankfurt a.M., Az.: 33 C 2336/01-13).
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 27.02.2015 · 09:44 Uhr
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