Kampf der Mondpreise: Gericht entscheidet für mehr Transparenz bei Aldi-Werbung
Das Düsseldorfer Landgericht hat in einem bemerkenswerten Urteil die Werbepraxis von Aldi Süd unter die Lupe genommen und mehr Transparenz bei Preissenkungen gefordert. Der Discounter muss bei seinen Preisaktionen zukünftig auch den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Diese Entscheidung fiel in einem Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, der die Marketingstrategie von Aldi einklagte.
In der umstrittenen Werbung hatte Aldi Süd mit durchgestrichenen "Unverbindlichen Preisempfehlungen" und signifikanten prozentualen Preissenkungen, unter anderem für Chips, geworben. Laut Preisangabenverordnung von 2022 ist es jedoch verpflichtend, den 30-Tage-Bestpreis – also den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage – ebenfalls aufzuführen. Ziel dieser Regelung ist es, unlauterer Preisgestaltung entgegenzuwirken.
Aldi Süd hatte argumentiert, dass die bestehende Praxis der Gegenüberstellung von UVPs ohne den 30-Tage-Bestpreis weiterhin zulässig sei. Dieses Argument fand jedoch beim Gericht kein Gehör. Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig, da Aldi die Möglichkeit einer Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf offensteht.

