Kabinett plant Entschärfung des Lieferkettengesetzes
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Unternehmen künftig von zahlreichen Berichtspflichten entlasten soll, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten. Sanktionen für Verstöße gegen Sorgfaltspflichten sollen dem Entwurf zufolge nur noch in schwerwiegenden Fällen verhängt werden. Mit dieser Maßnahme soll die Gefahr von sich überschneidenden Berichtsvorgaben durch EU- und nationale Gesetze minimiert werden. Das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bleibt bis zur Übernahme der EU-Richtlinie für Lieferketten weiterhin gültig. Derzeit laufen Verhandlungen in der EU über mögliche Änderungen. Das seit Anfang 2023 geltende Gesetz stellt sicher, dass deutsche Unternehmen bei im Ausland produzierten Waren auf die Einhaltung bestimmter Arbeits- und Umweltstandards achten müssen. Ziel dieser Anpassung ist die Verringerung der Bürokratie, ein Anliegen, das im Koalitionsvertrag verankert ist.
Der Vorstoß des Kabinetts ruft unterschiedliche Reaktionen hervor. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, kritisiert die Halbherzigkeit bei der Umsetzung der Gesetzesabschaffung. Anderseits rügt Armin Paasch von Misereor die Novelle als völkerrechtlichen Rückschritt.
Auch aus der Politik gibt es Spott: Die Grünen werfen der Regierung vor, bestehende Regelungen unnötig aufzuweichen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hingegen sieht den Schritt als konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrags. Die Entlastung der Unternehmen werde durch die Streichung der Berichtspflicht vorangetrieben, ohne dabei den Einsatz gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung zu schwächen.

