Juristische Hürde: Meta und die Ungewissheit der Zuständigkeit
Im Fall der angestrebten Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta blieb am Hanseatischen Oberlandesgericht die Frage offen, ob es tatsächlich zuständig ist. Die erste Verhandlung, die am Freitagvormittag stattfand, endete mit einer vorzeitigen Unterbrechung durch den Vorsitzenden Richter. Eine vorläufige Einschätzung ließ jedoch anklingen, dass das Gericht in Hamburg möglicherweise nicht der richtige Ort für dieses Verfahren sei. Wann das nächste Verhandlungstreffen angesetzt wird, ist derzeit noch unklar.
Der Hintergrund der Klage ist ein Datenschutzvorfall, der in den Jahren 2018 und 2019 bei Facebook stattfand und mehr als 530 Millionen Nutzerdaten aus über 100 Ländern betraf, die im Jahr 2021 im Darknet auftauchten. Diese Angelegenheit brachte den Verbraucherzentrale Bundesverband auf den Plan: Er erhebt den Vorwurf, Meta habe gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage strebt der Verband an, den Anspruch der Betroffenen auf Schadenersatz zu erleichtern. Diese besondere Klageform erlaubt es dem Verband, im Namen der Geschädigten gerichtlich tätig zu werden.
Eine kurzfristige Änderung im Antragsverfahren seitens der Anwälte der Verbraucherzentrale führte zu der abrupten Vertagung des Prozesses. Diese Änderung wich von der bisherigen Anklageschrift ab, wie eine Sprecherin des Gerichts erklärte. Der vorsitzende Richter beschrieb die Situation im Hinblick auf die Vorbereitungen für alle Beteiligten als „unglücklich“. Weder die Anwälte Metas noch das Gericht selbst konnten sich angemessen auf die geänderte Situation einstellen.
Henning Fischer, der Referent für Sammelklagen bei der Verbraucherzentrale, zeigte sich von dem Verlauf überrascht und wies darauf hin, dass die Klage in juristisches Neuland vordringt. Solch eine Klageart gegen einen Beklagten im EU-Ausland sei bis dato nicht bekannt. Daher bleibe die Frage der Zuständigkeit juristisch offen, wobei die Verbraucherzentrale das Oberlandesgericht als das dafür geeignete Gericht ansieht.
Meta selbst hat vor der Verhandlung keine Stellungnahme abgegeben und wird in diesem Verfahren von der international renommierten Großkanzlei Freshfields vertreten.

