Jobcenter können weiter arbeiten -
Berlin (dpa) - Das jahrelange Tauziehen um den Erhalt der Jobcenter zur Betreuung von Hartz-IV-Empfänger ist beendet. Der Bundestag beschloss dazu mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit eine Änderung des Grundgesetzes. Auch der Bundesrat wird die Neuregelung wahrscheinlich absegnen. Damit bleibt die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete gemeinsame Betreuung der Hartz- IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen gesichert.