Jobcenter können weiter arbeiten -

Berlin (dpa) - Das jahrelange Tauziehen um den Erhalt der Jobcenter zur Betreuung von Hartz-IV-Empfänger ist beendet. Der Bundestag beschloss dazu mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit eine Änderung des Grundgesetzes. Auch der Bundesrat wird die Neuregelung wahrscheinlich absegnen. Damit bleibt die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete gemeinsame Betreuung der Hartz- IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen gesichert.
Bundestag / Arbeitsmarkt / Reformen
17.06.2010 · 12:55 Uhr
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