Islamistischer Prediger darf nicht zurück nach Deutschland

Frankfurt/Main (dpa) - Der islamistische Hassprediger Bilal Philips muss Deutschland bis Samstagabend für immer verlassen. Das sieht die Ausweisungsverfügung der Frankfurter Ausländerbehörde vor, die ihm am Mittwochabend übergeben worden war.

Gegen die Verfügung kann der in Jamaika geborene und in Kanada aufgewachsene Philips innerhalb eines Monats Widerspruch beim Verwaltungsgericht Frankfurt einlegen, wie Polizei und Ordnungsamt am Donnerstag in Frankfurt mitteilten.

Unabhängig davon, ob er Widerspruch einlegt oder nicht, wird Philips zur Fahndung ausgeschrieben, wenn er nicht bis Samstagabend ausgereist ist. Dies muss er mit einer Grenzübertrittsbescheinigung belegen, die an die Ausländerbehörde zu schicken ist. Die Ausweisung wird mit früheren Äußerungen Philips begründet, nach denen er unter anderem die Todesstrafe für Homosexuelle gefordert haben soll. Es bestehe die begründete Sorge, dass er solche Äußerungen in Deutschland wiederhole.

Der Prediger war am Mittwochabend zusammen mit dem deutschen Konvertiten Pierre Vogel in Frankfurt aufgetreten. Die Polizei hatte Philips die Ausweisung absichtlich erst nach der Veranstaltung übergeben und damit auch gewartet, bis er die Innenstadt verlassen hatte. Ort und Zeitpunkt sollten deeskalierend wirken, sagte ein Polizeisprecher.

Die Kundgebung hatten nach Polizeiangaben rund 2000 Zuhörer und Demonstranten verfolgt. Dabei hatte der von den Sicherheitsbehörden beobachtete Prediger keine Hetzparolen von sich gegeben. Abu Ameena Bilal Philips wurde nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes 1947 geboren. Als 25-Jähriger soll er zum Islam übergetreten sein, zuvor war er angeblich Kommunist.

Auf dem Roßmarkt in Frankfurt sprachen die Prediger vor ihren Zuhörern - streng getrennt nach Männern und Frauen - rund zwei Stunden über den «Islam - die missverstandene Religion». Vogel sprach zunächst auf Arabisch, dann auf Deutsch, anschließend übersetzte er den Vortrag von Philips sehr frei aus dem Englischen.

Manche der Zuhörerinnen in Frankfurt trugen Kopftücher, Frauen mit Burka durften den abgesperrten Platz nicht betreten - wegen des Vermummungsverbots. Hinter einem weißen Lieferwagen - der den Predigern als Bühne diente - demonstrierten bis zu 500 Menschen gegen die Kundgebung. Zu Zwischenfällen kam es nach Polizeiangaben nicht.

Erst kurz vor Beginn der Veranstaltung hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel grünes Licht gegeben. Er wies in zweiter Instanz die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zurück. Dieses hatte die von der Stadt verbotene Veranstaltung genehmigt, aber 16 Auflagen erlassen.

So durfte die Trennung der Teilnehmer nach Geschlecht «nicht zwangsweise durchgesetzt werden». Zugelassen waren zudem «nur solche Reden, Sprechchöre und Transparente, die den öffentlichen Frieden wahren». Eine andere Auflage lautete: «Die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen wird untersagt.» Und: «Die Menschenwürde anderer darf nicht dadurch verletzt werden, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden.»

Prediger wie Vogel und Philips tragen nach Einschätzung des hessischen Innenministeriums und des Landesamtes für Verfassungsschutz mit ihrer demokratiefeindlichen Lehre zur Radikalisierung junger Muslime bei. Der Attentäter vom Frankfurter Flughafen vom 2. März sei durch solche Internetseiten und Videos radikalisiert worden. Der 21-Jährige hatte zwei US-Soldaten erschossen und zwei schwer verletzt.

Extremismus / Islam
21.04.2011 · 12:55 Uhr
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