Investor René Benko: Staatsanwaltschaft fordert angemessene Bestrafung
Im gerichtlichen Verfahren gegen den österreichischen Unternehmer René Benko hat die Staatsanwaltschaft eine Strafe gefordert, die seiner Tat und Schuld entsprechend angemessen ist. Im Rahmen der zweitägigen Verhandlungen wurde deutlich, dass der 48-jährige Benko die Absicht hatte, seinen Gläubigern zu schaden, so die Einschätzung der leitenden Staatsanwältin.
Im Fokus der Anklage steht eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro, mit der Benko seiner Familie ein Objekt in Innsbruck sichern wollte. Diese Zahlung sowie eine weitere seien vor dem Hintergrund der drohenden Insolvenz seiner Signa-Gruppe erfolgt, argumentierte die Anklage.
Benko selbst ließ durch seinen Verteidiger Norbert Wess die Anklagevorwürfe zurückweisen und forderte einen Freispruch. Zudem habe sich Benko das Recht vorbehalten, keine mündliche Stellungnahme abzugeben, was die Staatsanwaltschaft bedauerte, da dadurch viele Fragen unbeantwortet blieben. Auch verzichtete Benko auf sein Schlusswort und überließ das Feld seinem Anwalt.
Das im österreichischen Recht als betrügerische Krida bezeichnete Delikt kann mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Die Entscheidung über das Urteil obliegt nun der Richterin und den zwei Schöffen, die sich zur Beratung zurückgezogen haben. Sie werden per Mehrheit entscheiden.

