Internationales Richtergremium befasst sich mit Völkermordklage
Die Judikative auf weltweiter Ebene steht vor einer bedeutenden Entscheidung: Der Internationale Gerichtshof wird eine vorläufige Verfügung im Kontext der von Nicaragua gegen Deutschland erhobenen Anschuldigung der Beihilfe zum Völkermord untersuchen. Die Klage steht in Verbindung mit der militärischen Unterstützung Israels durch die Bundesrepublik und den eingefrorenen Finanzmitteln für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) im Gazastreifen. In diesem Prozess strebt Nicaragua an, die Lieferung deutscher Rüstungsgüter an Israel inhibieren zu lassen und die Wiederaufnahme der finanziellen Beiträge zum UNRWA zu bewirken.
Das mittelamerikanische Land Nicaragua führt in der Verhandlung vor, dass Deutschland durch die Bereitstellung militärischer Ausrüstung an Israel indirekt ein Völkermordgeschehen im Gazastreifen unterstützt habe. Die Bundesregierung weist diese Vorwürfe strikt von sich und bezeichnet die Klage als unbegründet. Eine zukunftsgerichtete Note hat die Bundesregierung indessen selbst gesetzt – sie beabsichtigt, die Kooperation mit dem UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA fortzuführen, wie sie kürzlich verkündete.
Der Internationale Gerichtshof, der sich in der Haager Stadtlandschaft neben dem Internationalen Strafgerichtshof erhebt, verhandelt, anders als sein Pendant, ausschließlich zwischenstaatliche Rechtsstreitigkeiten. Das UN-Gericht hat die Fähigkeit, bindende Urteile für die beteiligten Nationen auszusprechen und hat daher eine enorme Bedeutung für die internationale Rechtsprechung. Der anstehende Entscheid könnte also weitreichende Konsequenzen für die internationalen Beziehungen und das Völkerrecht zeitigen. (eulerpool-AFX)