Internationaler Gerichtshof weist Klage der Ukraine gegen Russland größtenteils ab
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in einem lang erwarteten Urteil die Klage der Ukraine gegen Russland, die sich auf die mutmaßliche finanzielle Unterstützung prorussischer Separatisten sowie die Diskriminierung von Ukrainern und Krimtataren bezog, mehrheitlich abgewiesen. Die Anschuldigungen, die seit 2017 Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen waren, konnten laut den Richtern nicht ausreichend nachgewiesen werden.
In einem elementaren Aspekt des Konfliktes allerdings blieb das Urteil des IGH für Russland nicht ohne Tadel: Die Richter bescheinigten, dass Russland gegen eine Auflage von 2017 verstoßen hat, indem es nicht genügend unternommen habe, den damaligen Konflikt einzugrenzen und zu deeskalieren. Insbesondere der Überfall auf die Ukraine im Jahr 2022 stellt einen Verstoß gegen die Anordnung des Gerichtes dar, die Lage nicht zu verschärfen.
Vorausgegangen war der Klage der Ukraine die Berufung auf die internationale Konvention zum Verbot der Terrorismusfinanzierung. Die Ukraine hatte Russland beschuldigt, seit 2014 die separatistischen Bewegungen im Donbass und auf der Krim finanziell zu fördern – Anschuldigungen, die nun in Bezug auf die vorangehenden Ereignisse bis 2022 keine ausreichende Grundlage im Urteil fanden. Insbesondere die Unterstützung mit Waffen fiel dabei nicht unter den Geltungsbereich der genannten Konvention.
Während die Entscheidungen des IGH grundsätzlich bindend sind, mangelt es dem Gericht an direkten Durchsetzungsmöglichkeiten seiner Urteile. Das aktuelle Urteil stellt für die Ukraine damit einen Rückschlag dar, der ihre Hoffnungen auf vermehrte Sanktionen gegen Russland schmälert. Zugleich bleibt festzuhalten, dass Russland die Vorwürfe konsequent zurückgewiesen und damit das Prozessergebnis für sich beansprucht hat. (eulerpool-AFX)