»Im Konfliktfall entscheide ich mich für die Gesundheit der Frauen – und gegen die Dogmen der Kirche«
Beim Rechtstreit des Gynäkologen Joachim Volz mit einem christlichen Krankenhausträger geht es um zentrale Grundrechte

03. Juni 2025, 12:43 Uhr · Quelle: LifePR
Prof. Dr. Joachim Volz, Chefarzt einer Frauenklinik in Lippstadt, wehrt sich gegen das Verbot, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, das nach der Fusion mit einem katholischen Träger auferlegt wurde. Er argumentiert, dass die Gesundheit der Frauen vor den Dogmen der Kirche stehen sollte und sucht rechtliche Unterstützung.

Oberwesel, 03.06.2025 (lifePR) - Das »christliche Krankenhaus« Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele »Selbstverständlichkeiten« in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.

Seit 2012 ist Joachim Volz Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt. Zudem betreibt er eine gynäkologische Praxis mit angeschlossenem »Kinderwunsch-Zentrum« im 50 Kilometer entfernten Bielefeld. Dreizehn Jahre lang hat Volz Paaren geholfen, gesunde Kinder auf die Welt zu bringen. Als verantwortungsbewusster Arzt nahm er aber auch Schwangerschaftsabbrüche vor, wenn dies medizinisch erforderlich war, etwa aufgrund einer gravierenden genetischen Schädigung des Fötus oder schwerwiegenden Komplikationen während der Schwangerschaft, die auch die Gesundheit der Mutter massiv beeinträchtigt hätten.

Dies alles war unproblematisch, solange das Lippstädter Krankenhaus eine (liberale) evangelische Trägerschaft hatte. Doch nach der Ende 2024 (mit staatlicher Hilfe!) vollzogenen Fusion des evangelischen und des katholischen Krankenhauses der Stadt fand die Liberalität ein jähes Ende: Anfang 2025 wurde Volz angewiesen, ab Februar keine medizinisch erforderlichen Schwangerschaftsabbrüche mehr durchzuführen – weder im Lippstädter Krankenhaus noch in seiner Bielefelder Privatpraxis, da dies den besonderen Loyalitätspflichten des katholischen Arbeitsrechts widerspreche.

»Es ist absurd, wenn ein Bischof festlegt, was medizinisch vertretbar ist«

Viele Klinikchefs haben sich derartigen konfessionellen Dienstanweisungen »mit der Faust in der Tasche« unterworfen, nicht aber Volz, der in einem Interview mit der »Süddeutschen Zeitung« erklärte, er sei »nicht der Typ, der so etwas mit sich machen lässt«. Besonders zugesetzt hat ihm ein Fall, den er Anfang März 2025 betreute, als ihm bereits die Hände gebunden waren, ein Fall von Anenzephalie, einer schweren Fehlbildung, bei der dem Fötus ein großer Teil des Schädels und des Gehirns fehlt. Ähnlich dramatisch war ein Fall von Triploidie, einem Fötus mit dreifachem Chromosomensatz: Solche Föten sind nicht lebensfähig und steigern das Risiko, dass die Mutter verblutet oder eine Tumorerkrankung der Plazenta entwickelt. In solchen Fällen nicht helfen zu können, betrachtet Volz als »unterlassene Hilfeleistung.«

Nachdem die Klinikleitung selbst nach der Vorlage solcher Extremfälle hart blieb, sah Volz keine andere Möglichkeit, als vor Gericht zu ziehen und den Skandal der »katholischen Frauengesundheitsgefährdung« in die Öffentlichkeit zu bringen. In Zukunft würde er Frauen mit extrem geschädigten Föten oder vorzeitigem Blasensprung in seiner Privatpraxis nicht mehr abweisen, sagt Volz. Alles andere sei mit seinem »professionellen Gewissen als Arzt« nicht zu vereinbaren: »Ich habe in den letzten Wochen viel darüber nachgedacht und bin zu einem Entschluss gekommen: Im Konfliktfall entscheide ich mich für die Gesundheit der Frauen – und gegen die Dogmen der Kirche«. Das Risiko, von seinem Arbeitgeber gekündigt zu werden, nimmt er in Kauf, denn letztlich stehe »jeder Arzt vor der Gewissenentscheidung, was schwerer wiegt: die professionelle Verantwortung, Menschen in medizinischen Notlagen zu helfen, oder die Glaubensüberzeugungen religiöser Arbeitgeber, die einer rationalen Überprüfung kaum standhalten.«

Im Interview mit der »Apotheken-Umschau« hat Volz seinen Standpunkt unmissverständlich auf den Punkt gebracht: »Es ist absurd, wenn ein Bischof oder kirchlicher Funktionär festlegt, was medizinisch vertretbar ist. Bei der Gerichtsverhandlung wurde gesagt: Ein Abbruch ist nur erlaubt, wenn die Mutter durch die Schwangerschaft stirbt. Das heißt übersetzt: Wir müssen eine Frau bis an den Rand des Todes bringen, bevor wir handeln dürfen? Das widerspricht allem, wofür wir Ärztinnen und Ärzte stehen.«

»Ein Skandal, der in seinen Dimensionen kaum wahrgenommen wird«

Der Rechtsfall von Joachim Volz wird vom »Institut für Weltanschauungsrecht« (ifw) betreut, das zuvor schon den Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel begleitet hat, der letztlich dazu führte, dass der »Ärzteeinschüchterungsparagraf« 219a StGB gekippt wurde und eine breite Debatte zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs entstand. Kristina Hänel war es auch, die den Kontakt zwischen Volz und dem ifw herstellte. Michael Schmidt-Salomon, Vorstand der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), die das ifw finanziert, sieht Parallelen zwischen beiden Fällen: »Es braucht Menschen wie Kristina Hänel und Joachim Volz, die den Mut und das Durchhaltevermögen aufbringen, um die Schweigespirale zu durchbrechen und die Öffentlichkeit auf Missstände aufmerksam zu machen. Ohne solche Vorreiter*innen lassen sich überfällige rechtspolitische Fortschritte kaum auf den Weg bringen.«

Gerichtlich vertreten wird Joachim Volz in seinem Verfahren u.a. von ifw-Beirat Till Müller-Heidelberg, einem ausgewiesenen Experten für das kirchliche Arbeitsrecht und die verfassungswidrigen Privilegien der beiden christlichen Großkirchen. In seiner ausführlichen Klagebegründung hat Müller-Heidelberg u.a. dargelegt, dass die »Loyalitätspflichten«, die Joachim Volz vom »christlichen Krankenhaus« Lippstadt abverlangt werden, im Widerspruch zur europäischen Rechtsprechung stehen. Immerhin hat ein Gynäkologe ebenso wenig einen »Verkündigungsauftrag« wie eine Anästhesistin. Volz‘ Fall berührt jedoch nicht nur das Arbeitsrecht, wie die Dokumentation auf der ifw-Website zeigt. So müsste man nach Ansicht des ifw grundsätzlich infrage stellen, ob der Staat, der eine ausreichende medizinische Versorgung sicherstellen muss, es überhaupt hinnehmen darf, dass sich mit öffentlichen Mitteln betriebene konfessionelle Krankenhäuser das Recht herausnehmen, die Gesundheit von Frauen zu gefährden, bloß weil sie sich auf überkommene Glaubensdogmen berufen.

»In diesem Zusammenhang sollte man sich vergegenwärtigen, auf welch absurden Annahmen das Abtreibungsverbot der katholischen Kirche gründet«, sagt gbs-Sprecher Schmidt-Salomon. »Nur wenige wissen, dass die katholische Kirche bis 1869 einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb den ersten drei Monate für hinnehmbar hielt. Dann aber verkündete Papst Pius IX. das Dogma der ›Simultanbeseelung‹, also des ›Eingießen des Geistes‹ im Moment der Befruchtung. Grund dafür war die starke Mariengläubigkeit des Papstes. Pius IX. konnte es einfach nicht ertragen, dass die vermeintlich von der ›Erbsünde unbefleckte Gottesmutter Maria‹ jemals ›seelenlose Materie‹ gewesen sein könnte. Dass die merkwürdigen ›Eingebungen‹ dieses Papstes, der sich und seinen Nachfolgern ›Unfehlbarkeit‹ bescheinigte und wie kaum ein anderer gegen Demokratie und Menschenrechte wetterte, noch immer die Rechtsnormen sowie die Gesundheitspraxis im 21. Jahrhundert bestimmen, ist ein Skandal, der in seinen Dimensionen kaum wahrgenommen wird.«

Die Rückständigkeit der deutschen Gesetze

Wie weitreichend die Auswirkungen solcher Glaubensüberzeugungen sind, zeigt ein Beitrag, der fast zeitgleich mit der Beschreibung des Falls von Joachim Volz auf der ifw-Website veröffentlicht wurde. In dem Artikel »Die Rückständigkeit der deutschen Gesetze zur Fortpflanzungsmedizin und zur Stammzellforschung – auch eine Erblast der Kirchen« erläutert ifw-Beirat Hartmut Kreß, ehemaliger Professor für Sozialethik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn, wie energisch die beiden Amtskirchen darauf hingewirkt haben, dass in Deutschland besonders restriktive Gesetzesbestimmungen erlassen wurden, die zulasten der Gesundheit von Frauen und Kindern gehen. Denn durch das kirchlich forcierte Verbot des »elektiven Single-Embryo-Transfers« im Rahmen einer künstlichen Befruchtung kommt es hierzulande überdurchschnittlich häufig zu Frühgeburten sowie schweren Entwicklungsstörungen des erhofften Kindes. Kreß spricht in diesem Zusammenhang von einem »nomogenen Schaden«, sprich: von «Schädigungen, die nicht auf Irrtum, Nachlässigkeit oder einem Behandlungsfehler des ärztlichen Personals, sondern auf dem staatlichen Gesetz beruhen.«

Zwar gelten die kirchlichen Haltungen zu Fragen des Schwangerschaftsabbruchs, der Fortpflanzungsmedizin und Stammzellforschung in der akademischen Bioethik-Debatte als überholt und werden auch von der überwältigenden Bevölkerungsmehrheit (sogar von Theolog*innen) abgelehnt, dies hat aber an den geltenden Gesetzen kaum etwas geändert. »Grund dafür ist nicht nur die enge Verzahnung der Kirchen mit der Politik, sondern auch die Dominanz konfessioneller Träger in der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere im Gesundheitssektor«, sagt gbs-Vorstand Michael Schmidt-Salomon. »Auch wenn insbesondere die katholische Kirche das Vertrauen der Bevölkerung fast vollständig verspielt hat, gelingt es ihr weiterhin, ihre restriktiven Moralvorstellungen in der Praxis zu verankern, indem sie selbst Kliniken betreibt und die Ärzteschaft unter Druck setzt. Gegen diese theologische Erpressung haben sich bislang nur wenige Ärztinnen und Ärzte zur Wehr gesetzt. Der Widerstand von Joachim Volz könnte nun aber einiges in Bewegung setzen. Ich hoffe sehr, dass sein Beispiel Schule machen wird.«

Dass diese Hoffnung nicht völlig unbegründet ist, zeigt die Reaktion der »Ärztekammer Westfalen Lippe« (ÄKWL), die in einer offiziellen Stellungnahme ausdrücklich ihre »Solidarität mit dem betroffenen Arzt bei seinem Vorgehen gegen das Verbot des neuen Krankenhausträgers« bekundete. Der Präsident der ÄKWL, Hans-Albert Gehle, erklärte dazu: »Wir dürfen Frauen in einer solchen Ausnahmesituation nicht alleine lassen. Diese Frauen und ihre Familien stehen ohnehin schon unter enormem Druck und emotionaler Belastung. Es ist unethisch und nicht akzeptabel, erst dann zu handeln, wenn das Leben der Mutter akut gefährdet ist.« Es müsse, so die Ärztekammer, in jedem Fall gewährleistet sein, dass Frauen, die sich in einer Krisensituation befinden, einen sicheren Zugang zu der notwendigen medizinischen Hilfe erhalten.

Wie im Fall von Kristina Hänel arbeiten ifw und gbs auch im Fall von Joachim Volz mit der Organisation »Pro Choice Deutschland« zusammen. Um dem Arzt in dem nun anstehenden, aufwändigen Verfahren unter die Arme zu greifen, hat »Pro Choice« unlängst einen Spendenaufruf veröffentlicht. Weitere Unterstützerinnen und Unterstützer sind herzlich willkommen!

Gesundheit & Medizin
[lifepr.de] · 03.06.2025 · 12:43 Uhr
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