Hintergrund: Vier Alarmstufen bei Hochwassergefahr
Berlin (dpa) - Bei Hochwassergefahr können zum Schutz der Bevölkerung vier Alarmstufen ausgerufen werden.
Alarmstufe 1: Meldedienst. Informationen zu Pegelständen werden erfasst und an Städte und Gemeinden weitergeleitet. Diese Stufe wird ausgelöst, wenn der festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird und ein weiterer Anstieg erwartet wird.
Alarmstufe 2: Kontrolldienst. Besonders gefährdete Bauwerke und Gewässerabschnitte werden kontrolliert. Wehre und Deiche werden auf Schäden und ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft, kleinere Gewässer beobachtet.
Alarmstufe 3: Wachdienst. Deiche, Wehre und Wasserläufe werden ständig beobachtet. Eventuelle Schäden an den Anlagen sollen sofort behoben werden. Die Gemeinden müssen Helfer zur Verfügung stellen. Die Vorbereitungen für den Katastrophenfall laufen.
Alarmstufe 4: Katastrophenabwehr. Es besteht die Gefahr, dass Deiche und Dämme überflutet werden. Es werden Maßnahmen zur Evakuierung vorbereitet. Bei der Verteidigung von Deichen und Anlagen wird unter anderem auch das Technische Hilfswerk einbezogen.