HCI MS HR Indication: Insolvenz in Eigenverantwortung
Am Amtsgericht Reinbek wurde über den Schiffsfonds HCI MS HR Indication (ehemals MS Beluga Indication) das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung eröffnet (Az.: 8 IN 34/14)

(lifepr) Dieburg, 01.05.2014 - Das berichtet das fondstelegramm.

Nach der Erstemission im Jahr 2004 konnten sich die Anleger zunächst über hohe Ausschüttungen freuen. Im Zuge der Schifffahrtkrise stockten diese allerdings. Nun drohen den Anlegern große finanzielle Verluste.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Ansatzpunkt dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. „Schiffsfonds wurden häufig als sichere, renditestarke Anlage, die auch zur Altersvorsorge geeignet ist, beworben. Genau das sind sie allerdings nicht. Denn die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen, die großen Risiken bis hin zum Totalverlust des Geldes, ausgesetzt sind. Insofern ist die Anlage in einen Schiffsfonds für einen sicherheitsorientierten Anleger nicht geeignet“, erklärtder Rechtsanwalt.

Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. „Ist dies nicht geschehen, liegt Falschberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz auslösen kann“, soder BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Zudem hätten die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten haben, informieren müssen. „Diese Provisionen, auch Kickbacks genannt, können die Bank in einen Interessenkonflikt verwickeln. Möglicherweise ist sie mehr an den Provisionen als an den Anlagewünschen des Kunden interessiert. Bei Kenntnis der Kickbacks wäre es möglicherweise erst gar nicht zu der Kaufentscheidung gekommen. Daher kann das Verschweigen der Provisionen ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz auslösen“, sagt der Anlegerschutzanwalt. Natürlich müsse immer der Einzelfall überprüft werden.

Da bereits Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht lange warten, falls sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft “Schiffsfonds/ HCI MS HR Indication” gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1a669ad4a00d5c12c72c96f0322fd78f

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. Mail 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 01.05.2014 · 13:01 Uhr
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