Handgepäck im Fokus: vzbv zieht gegen Airlines vor Gericht
Ein juristisches Kräftemessen zeichnet sich am Himmel über Europas Billigfluglinien ab: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Klage gegen Easyjet und andere bekannte Airlines eingereicht. Der Vorwurf: Die vermeintlichen Schnäppchenpreise beinhalten nicht das vollständige Handgepäck, was aus Sicht der Verbraucherschützer eine unzulässige Praxis darstellt. Laut Ramona Pop, Vorständin des vzbv, verstößt dies gegen geltendes Recht und führe zur Täuschung der Kunden, da für angemessenes Handgepäck oft zusätzliche Gebühren erhoben werden.
Der vzbv argumentiert, dass Airlines eine Verpflichtung haben, angemessenes Handgepäck ohne Aufpreis zu befördern. Jedoch entsprechen die derzeit von den Fluggesellschaften festgelegten Standards häufig nicht den EU-Vorgaben. Preislich umfasst oft nur ein kleiner Teil des Gepäcks die regulären Kosten, wodurch für größere Gepäckstücke zusätzliche Gebühren erhoben werden. Diese Praxis möchte der vzbv mit seiner Klage beenden.
Um erste Maßnahmen zu ergreifen, hatte der vzbv bereits mehreren Airlines, darunter Ryanair, Abmahnungen zugestellt. Neben Easyjet wird nun auch gegen Wizz Air und Vueling Airlines vorgegangen, um aus Sicht des vzbv gegen die Täuschung der Verbraucher vorzugehen. Ziel ist es, klare EU-weite Regelungen für kostenfreies Handgepäck zu etablieren, um Kunden vor versteckten Kosten zu schützen. Easyjet äußerte sich nicht zur Klage, betonte jedoch, dass ihre neuen Bestimmungen das Boarding und die Pünktlichkeit verbessert haben. Wizz Air und Vueling blieben ebenfalls stumm.
Im rechtlichen Rückhalt sieht sich der vzbv durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2014 gestärkt. Dieses besagt, dass die Mitnahme von Handgepäck integraler Bestandteil der Passagierbeförderung ist und nicht als zusätzliche Leistung behandelt werden darf. Die Verbraucherzentralen kämpfen dafür, dass vernünftige Abmessungen und Gewichte des Handgepäcks ohne zusätzliche Kosten akzeptiert werden.

