Härtere Strafen gegen Gammelfleisch
12. Juni 2009, 10:06 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Wer Gammelfleisch anbietet, wird künftig härter bestraft. Die Bußgelder für die Verbreitung ungenießbarer Lebensmittel werden von 20 000 Euro auf 50 000 Euro angehoben. Der Bundesrat hat die schärferen Regeln abgesegnet. Außerdem sollen die Verbraucher besser über «schwarze Schafe» informiert werden. Die Länderkammer wird heute auch über die Schuldenbremse entscheiden. Bund und Länder sollen von 2020 an grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Ausnahmen werden allerdings zugelassen.

