
Berlin (dpa) - Wer Gammelfleisch anbietet, wird künftig härter bestraft. Die Bußgelder für die Verbreitung ungenießbarer Lebensmittel werden von 20 000 Euro auf 50 000 Euro angehoben. Der Bundesrat hat die schärferen Regeln abgesegnet. Außerdem sollen die Verbraucher besser über «schwarze Schafe»
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