Grundsatzurteil zur Lohngleichheit: Wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht an
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt könnte am Nachmittag ein Urteil verkünden, das weitreichende Konsequenzen für das Thema Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern haben könnte. Im Mittelpunkt steht die Frage, welcher Maßstab für die Entgeltgleichheit anzulegen ist: der Vergleich mit einem einzelnen Kollegen oder der Mittelwert einer vergleichbaren Gruppe. Der Fall, der die höchste Arbeitsgerichtsinstanz beschäftigt, hat seinen Ursprung in Baden-Württemberg.
Eine Abteilungsleiterin von Daimler Truck wendet sich gegen eine mutmaßliche Einkommensbenachteiligung gegenüber einem männlichen Kollegen. In vorhergehenden Instanzen hatte die Klägerin bereits Teilerfolge erzielt. Nun gilt es zu klären, ob der Referenzwert für ihr Gehalt der männliche Spitzverdiener ist, oder ob der Median der Vergleichsgruppe herangezogen werden sollte.
Das Gehalt der Klägerin, wie das ihrer Kollegen, setzt sich aus einer komplexen Struktur von verschiedenen Gehaltsbestandteilen zusammen. Ein Dashboard zur Entgelttransparenz, bereitgestellt von Daimler Truck im Intranet, sollte Mitarbeitern Einblick in die Gehaltsstrukturen verschaffen, doch blieben Diskrepanzen bestehen.
Während die Bundesregierung bis 2030 volle Lohngleichheit anpeilt, klafft aktuell noch eine bereinigte Lohnlücke von sechs Prozent zwischen den Geschlechtern. Mit Spannung wird nun das Urteil des Bundesarbeitsgerichts erwartet, das bisherigen Präzedenzfällen in Deutschland neue Impulse geben könnte. Besonders im Fokus stehen dabei Detailfragen des Diskriminierungsverbots nach Geschlecht und die Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots, die nicht selten für gerichtliche Auseinandersetzungen sorgen.

