Griechenland verbannt Wildcampen: Neue Regelungen betreffen Wohnmobil-Reisende
Reisefreiheit wird für Wohnmobil-Reisende in Griechenland künftig stark eingegrenzt. Die Behörden des Landes haben angekündigt, Wildcampen konsequenter zu unterbinden und legten hierzu ein neues Gesetz fest, welches striktere Regelungen beinhaltet, berichtet die Zeitung 'Kathimerini'.
Fortan ist es untersagt, mit dem Wohnmobil länger als 24 Stunden zu verweilen, sofern es sich nicht auf einem offiziellen Campingplatz oder einem von der Gemeinde ausgewiesenen Parkplatz befindet. Das neue Gesetz mit der Nummer 5170/2025 verbietet zudem das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen an sensiblen Orten wie archäologischen Stätten, Küstenstreifen, Stränden, Waldrändern und allgemein in öffentlichen Bereichen für länger als einen Tag.
Auch auf gewöhnlichen öffentlichen Parkplätzen gelten nun die gleichen zeitlichen Beschränkungen. Die Neuregelung sieht hohe Bußgelder bei Verstößen vor. Pro Person können bis zu 300 Euro fällig werden, und in schwerwiegenden Fällen oder bei gerichtlicher Anfechtung drohen sogar Strafen bis zu 3000 Euro sowie bis zu drei Monate Haft.
Sogar private Grundstücksbesitzer dürfen lediglich ein einziges Wohnmobil legal auf ihrem Gelände beherbergen. Ziel dieser Maßnahmen ist es laut Tourismusministerium, legale Campingplätze zu schützen und die öffentliche Hygiene sowie Sicherheit zu gewährleisten. Zudem soll die missbräuchliche Nutzung öffentlichen Raums zum Schutz von Umwelt und Kulturerbe eingeschränkt werden.
Der griechische Wohnmobilclub, der 530 Mitglieder zählt, hat bereits Protest angekündigt. Man erwäge, in Form eines Wohnmobil-Konvois gegen die Regelungen vorzugehen, berichtet 'Kathimerini'. Georgia Karlou, Vorstandsmitglied des Clubs, äußerte sich überrascht darüber, dass der Verein nicht in die Beratungen zu diesem Gesetz einbezogen wurde.
Erste Verwarnungen und Bußgelder sorgten in der Gemeinschaft der Wohnmobilbesitzer bereits für Unfrieden, da mehrere Mitglieder des Clubs mit einer Geldstrafe von je 300 Euro belegt wurden. Karlou bezeichnete das Gesetz als unverhältnismäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit.