Grenzkontrollen: Gericht stoppt umstrittene Praxis bei Asylsuchenden
Die Migrationspolitik der neuen Bundesregierung steht vor einem Dilemma. Jüngst erklärte das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisung von Asylsuchenden im Zuge von Grenzkontrollen als rechtswidrig. Ohne das sogenannte Dublin-Verfahren vollzogen zu haben, sei eine Abweisung nicht legitim, so das Gericht.
Im konkreten Fall betraf es drei Somalier, die von der Bundespolizei am Bahnhof Frankfurt (Oder) angehalten und nach Polen zurückgeführt wurden. Diese Entscheidung markiert die erste gerichtliche Bewertung der Maßnahmen, die vom Bundesinnenminister Alexander Dobrindt intensiviert wurden.
Trotz des Urteils hält Dobrindt an der Praxis fest und sieht keinen Anlass zur Änderung. Er plant ein Hauptsache-Verfahren, um die Rechtsmäßigkeit der Maßnahmen zu klären und hofft auf ein positives Ergebnis.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, unterstützt das gegenwärtige Vorgehen und betont die Fortsetzung der Grenzkontrollen. Die Gerichtsentscheidung rief jedoch auch kritische Stimmen hervor, die Dobrindt symbolisches Handeln vorwerfen.
Kritiker, darunter Grünen-Politiker Marcel Emmerich, sehen eine Bestätigung ihrer Bedenken und fordern ein sofortiges Umdenken seitens der Regierung. Interessant bleibt das Zusammenspiel zwischen den neuen politischen Maßnahmen und den bestehenden Dublin-Verfahren, die auch an der Grenze oder in Grenznähe angewandt werden können.
Bislang endeten Rückführungen oft an engen Fristen. Diese Entscheidung bringt das Thema Migrationssteuerung und die Verknüpfung von Rechtsstaatlichkeit und Grenzsicherheit erneut in den Fokus der politischen Debatte.

