Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze: Richterliche Zweifel an Rechtsmäßigkeit
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit einer Grenzkontrolle eines Österreichers an der deutsch-österreichischen Grenze im Juni 2022 angezweifelt. Eine offizielle Begründung für das Urteil bleibt bislang aus; die schriftlichen Urteilsgründe werden in den kommenden Wochen erwartet. Das Urteil ist momentan noch nicht rechtskräftig, wird jedoch ein bedeutender Aufhänger in der Diskussion um Grenzkontrollen sein.
Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nicht zugelassen, allerdings besteht die Möglichkeit der Beschwerde. Im Mittelpunkt des juristischen Streits stand die Kontrolle eines österreichischen Staatsbürgers, der in Passau in einen Zug nach Frankfurt stieg und dort von der Bundespolizei kontrolliert wurde. Diese erklärten dem Kläger, die Kontrolle wäre Teil der wiedereingeführten stichprobenartigen Grenzkontrollen.
Diese Maßnahmen, deren Verlängerung im Frühjahr 2022 von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) veranlasst wurde, führten zu einer intensiven Debatte über deren Notwendigkeit und rechtliche Grundlage. In der Verhandlung wurde insbesondere geprüft, ob die Wiederaufnahme der Grenzkontrollen ausreichend begründet war. Nach Ansicht des Gerichts verlangt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hierfür neue Tatsachen und keine bloße Neubewertung einer unveränderten Situation.
Ob mit dem Urteil grundsätzliche Zweifel an der flächendeckenden Praxis der Grenzkontrollen geäußert werden, ist nach der Mitteilung unklar.

