Gewässerschutz: Bundesministerium muss Nationales Aktionsprogramm erstellen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium verpflichtet ist, ein Nationales Aktionsprogramm zur Reduzierung der Nitratbelastung aus landwirtschaftlichen Quellen zu erarbeiten. Dieses Urteil, das auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zurückgeht, fordert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben des Düngegesetzes, das bereits 2017 in Kraft getreten ist.
Die DUH bezeichnete die Entscheidung als 'Riesenerfolg'. Das Gericht verdeutlichte, dass das bestehende Düngegesetz den Bund schon seit Jahren verpflichtet, ein solches Programm zu initiieren, das schließlich in die anstehenden Änderungen der Düngeverordnung einfließen soll. Bisher wurde dieser Dualität jedoch nicht nachgekommen.
Die Vorsitzende Richterin, Susanne Rublack, wies darauf hin, dass, obwohl eine Düngeverordnung existiere, das vorgeschaltete Aktionsprogramm noch niemals erstellt worden sei. Die Absenkung des Nitratgehalts im Grundwasser auf unter 50 Milligramm pro Liter ist eine wesentliche Anforderung, die das Ministerium bei der Erstellung des Programms berücksichtigen muss. Laut Umweltbundesamt wurde dieser Grenzwert zwischen 2020 und 2022 an etwa 26 Prozent der Messstellen überschritten, besonders in Regionen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung.
Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DUH, begrüßte das Urteil als historischen Fortschritt für den Gewässerschutz und äußerte seine Erwartung, dass die Umwelthilfe bei der Erarbeitung des Programms einbezogen wird. Diese Entscheidung ist bereits das zweite einschlägige Urteil in diesem Jahr, nach einer früheren Entscheidung im März gegen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bezüglich der Nitratbelastung an der Ems.

