Gesetz für Pflegekräfte: Mehr Verantwortung und weniger Bürokratie

Der deutsche Gesundheitssektor bewegt sich mit großen Schritten in Richtung Entlastung und Eigenverantwortung für Pflegefachkräfte. Ein neues Gesetz, initiiert von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), verschafft Pflegekräften künftig erweiterte Kompetenzen bei der Patientenversorgung—Kompetenzen, die bisher ausschließlich in den Händen von Ärztinnen und Ärzten lagen. Wunden versorgen, Diabetes betreuen oder Demenzkranke unterstützen sind nur einige Bereiche, in denen das Pflegepersonal bald selbstständig agieren darf. Ein weiterer erfreulicher Schritt ist die angekündigte Reduktion bürokratischer Hürden.
Künftig könnten bestimmte Behandlungen sogar ohne vorherige ärztliche Diagnose durchgeführt werden, vorausgesetzt, die Pflegekräfte diagnostizieren einen entsprechenden Bedarf. Welche konkreten Leistungen das sein werden, wird von der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens festgelegt. Trotz anfänglicher Blockade im Bundesrat aufgrund eines finanzpolitischen Streits, hat sich das Gesetz schließlich durchgesetzt.
Darüber hinaus bringt das Gesetz Änderungen im Kinderkrankengeld. Eltern und Alleinerziehende erhalten auch 2026 eine Verlängerung der Anspruchsdauer, wobei gesetzlich versicherte Eltern von einer großzügigen Lohnersatzleistung profitieren, falls sie wegen der Erkranken ihrer Kinder unter 12 Jahren nicht arbeiten können.
Die elektronische Patientenakte (ePA) erfährt ebenfalls eine Anpassung: Künftig werden von den Kassen gespeicherte Abrechnungsdaten früherer Behandlungen nur noch für die Patienten selbst einsehbar sein. Ein vereinfachtes Identifizierungsverfahren via Video und Personalausweis soll zudem die erste Nutzung der ePA wesentlich erleichtern.

