Gerichte verurteilen Tipico zur Rückzahlung
CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteile an Landgerichten Bielefeld, Saarbrücken und Ingolstadt

25. März 2025, 11:06 Uhr · Quelle: LifePR
Das Landgericht Bielefeld hat Tipico zur Rückzahlung von 864.000 Euro verurteilt, da es ohne gültige Lizenz Online-Glücksspiele in Deutschland angeboten hat. Ähnliche Urteile fällten die Landgerichte Saarbrücken und Ingolstadt, die auch Rückzahlungen an Spieler gewährten, die an illegalen Wetten teilgenommen hatten.

München, 25.03.2025 (lifePR) - Fast eine Million Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten verspielt. Er kann aufatmen. Denn das Landgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 20. März 2025 entschieden, dass die Tipico Games Ltd. und die Tipico Co. Ltd. als Anbieter der Online-Glücksspiele ihm seine Verluste zum großen Teil ersetzen müssen – insgesamt rund 864.000 Euro. Zudem haben auch die Landgerichte Saarbrücken und Ingolstadt Tipico zur Rückzahlung von Verlusten aus Online-Sportwetten verurteilt. Grund war in allen drei Fällen, dass Tipico nicht über die nötige Zulassung verfügte, um Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten zu dürfen. Die Urteile hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Online-Glücksspiele, zu denen auch Online-Sportwetten zählen, waren in Deutschland gemäß Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung von 2012 bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Für Online-Sportwetten konnten die Veranstalter allerdings schon zuvor eine Lizenz beantragen. Die Tipico Co. Ltd. als Veranstalterin der Online-Sportwetten hat eine solche Genehmigung am 9. Oktober 2020 erhalten. „Vor diesem Datum lag jedoch keine Erlaubnis für das Veranstalten von Online-Sportwetten in Deutschland vor. Das bedeutet, dass die abgeschlossenen Verträge wegen Verstoßes gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag nichtig sind und die Spieler ihre Verluste zurückverlangen können“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte.

Tipico führt zwar regelmäßig an, dass die Konzession schon früher beantragt worden war, aber aufgrund eines Fehlers im Vergabeverfahren nicht erteilt werden konnte. Dieser Argumentation erteilten die Gerichte jedoch eine Absage. Das LG Bielefeld machte deutlich, dass das grundsätzliche Verbot bis zur Erteilung der Lizenz fortbestand und die spätere Erteilung der Genehmigung nicht rückwirkend aus dem verbotenen ein legales Online-Wettspiel mache. Das LG Saarbrücken betonte, dass die Erteilung einer Lizenz an Bedingungen wie z.B. die Einhaltung eines monatlichen Einzahlungslimits in Höhe von 1.000 Euro geknüpft ist. Wurden die Voraussetzungen nicht eingehalten, wäre eine Lizenz voraussichtlich nicht erteilt worden.

In dem Verfahren vor dem LG Bielefeld hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über eine deutschsprachige Webseite von Tipico zwischen März 2014 und dem 8. Oktober 2020 insgesamt rund 976.800 Euro verspielt. Davon entfielen ca. 39.300 Euro auf Online-Casinospiele und 937.500 Euro auf Online-Sportwetten. Weder die Tipico Games Ltd. noch die Tipico Co. Ltd. waren im streitgegenständlichen Zeitraum im Besitz einer in Deutschland gültigen Lizenz für ihr Angebot. „Da sie damit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatvertrag 2012 verstoßen haben, haben wir für unseren Mandanten, der keine Kenntnis von dem Verbot hatte, auf die Rückzahlung seiner Verluste geklagt“, so Rechtsanwalt Liebl.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Bielefeld urteilte, dass die Beklagten gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben. Die Verträge seien daher nichtig, so dass die Einzahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt seien. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste abzüglich der rund 113.000 Euro, die er aus dem Ausland verspielt hatte. Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht im Wege, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat, denn es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war.

Weiter führte das LG Bielefeld aus, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nicht gegen europäisches Recht verstoße. Nach der Rechtsprechung des EuGH können nationale Beschränkungen zulässig sein, wenn damit Ziele des Gemeinwohls wie Jugendschutz und Spielerschutz verfolgt werden. Eine Vorlage des Verfahrens zum EuGH sei daher nicht notwendig.

Ähnlich entschied auch das LG Saarbrücken mit Urteil vom 19. März 2025. Hier hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen Oktober 2016 und September 2020 über Tipico an Online-Glücksspielen teilgenommen und rund 28.000 Euro verloren.

Da Tipico nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen, liege ein Verstoß gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag vor, so dass die Verträge nichtig seien und der Kläger daher Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste habe, so das LG Saarbrücken.

Das Gericht machte darüber hinaus deutlich, dass es unwesentlich sei, ob Tipico durch eine Unregelmäßigkeit im Vergabeverfahren nicht schon früher eine Lizenz erhalten habe. Da der Kläger mehrfach mehr als 1.000 Euro im Monat einsetzen konnte, habe sich Tipico offensichtlich nicht an das Einzahlungslimit gehalten. Die Erteilung einer Genehmigung sei daher ohnehin fraglich gewesen.

In dem Verfahren vor dem LG Ingolstadt hat der Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen September 2015 und Januar 2016 über Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und in den wenigen Monaten rund 57.400 Euro verloren. Auch hier entschied das Gericht, dass die Verträge nichtig seien, weil Tipico nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügte und der Kläger daher Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste habe.

Den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Verfahren, wies das LG Ingolstadt mit Urteil vom 17. März 2025 zurück. Der BGH habe in seinem Beschluss vom 25. Juli 2024 bereits hinreichend deutlich gemacht, dass er Online-Sportwetten ohne die erforderliche Genehmigung für verboten hält und diese Beschränkung nicht gegen europäisches Recht verstößt. An dieser Rechtsauffassung gebe es keine vernünftigen Zweifel, so das LG Ingolstadt.

Anbieter verbotener Online-Sportwetten sind zuletzt verstärkt dazu übergegangen, Anträge auf Aussetzung des Verfahrens zu stellen. „Damit wollen sie auf Zeit spielen. Davon sollten sich Spieler nicht entmutigen lassen. Denn wie das LG Ingolstadt, lehnen immer mehr Gerichte eine Aussetzung ab. Die Urteile zeigen zudem, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus illegalen Online-Sportwetten zurückzufordern. Daher sollten sie ihre Forderungen jetzt geltend machen, bevor die Verjährung droht“, so Rechtsanwalt Liebl.

Mehr Informationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

Pressekontakt: CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: [email protected] Web: www.cllb.de

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 25.03.2025 · 11:06 Uhr
[0 Kommentare]
Kinderschutz im Internet geht alle an
Lüneburg, 23.03.2026 (PresseBox) - Das Internet mit Glasfasergeschwindigkeit ist perfekt eingerichtet und startklar. Doch klare Leitlinien für einen verantwortungsvollen Umgang fehlen im Alltag oft. Für viele Familien und Bildungseinrichtungen stellt sich daher die Frage: Wie gelingt wirksamer Kinder- und Jugendschutz im Netz? Und wie lassen sich […] (01)
vor 8 Stunden
Freihandelsabkommen EU Australien
Canberra (dpa) - Die Europäische Union und Australien haben nach rund acht Jahren die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Das teilten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Premierminister Anthony Albanese in der australischen Hauptstadt Canberra mit. Beide stellten zudem auch eine neue Sicherheits- und […] (00)
vor 16 Minuten
Ryan Gosling
(BANG) - Ryan Gosling war in seiner Kindheit regelrecht besessen von Seifenopern. Der Schauspieler aus 'Project Hail Mary' (45) gab zu, dass er als Kind nicht viele Freunde hatte und die meiste Zeit vor dem Fernseher verbrachte. Besonders liebte er die Morgenshow 'Live! with Regis and Kelly' sowie die langjährige Seifenoper 'Days of Our Lives'. Im […] (01)
vor 9 Stunden
Messengerdienste auf einem Smartphone
Berlin (dpa/tmn) - WhatsApp kann zu verschickten Links kleine Vorschaubildchen der Webseiten oder Inhalte im Chatverlauf anzeigen. Der Vorteil: Empfänger müssen nicht auf den Link klicken und warten, bis sich der Browser öffnet, um ungefähr zu sehen, was sie auf der jeweiligen Seite oder auch in einem verlinkten Video erwartet. Der Nachteil: Die IP- […] (00)
vor 1 Stunde
PUBG: BATTLEGROUNDS – Erfahrt mehr zur Roadmap 2026
KRAFTON, Inc. stellt die Entwicklungsroadmap für  PUBG: BATTLEGROUNDS  für 2026 vor und skizziert dabei Pläne für ein noch intensiveres und ausgefeilteres Gameplay, während das Spiel in diesem Monat sein neunjähriges Jubiläum feiert und die Marke von 1,3 Millionen gleichzeitigen Nutzern überschritten hat. Die Roadmap von  PUBG  wird sich in diesem […] (01)
vor 5 Stunden
«Secret Service»: ARD Plus sichert sich Spionage-Thriller mit Gemma Arterton
Die internationale Serie «Secret Service» findet ihren Weg nach Deutschland – zunächst exklusiv bei MagentaTV. Der internationale Vertrieb von All3Media International hat umfangreiche Vorverkäufe für die neue Spionage-Serie Secret Service bekanntgegeben. Für den deutschsprachigen Raum sicherte sich ARD Plus die Rechte, wobei die Auswertung gestaffelt erfolgt: In Deutschland startet die […] (00)
vor 2 Stunden
Telekom-Pressekonferenz:Konzept zur WM mit Klopp, Müller, Hummels
Ismaning (dpa) - Jürgen Klopp hat mit Spekulationen über ein vorzeitiges Ende bei RB und eine schnelle Rückkehr als Trainer aufgeräumt. Der derzeitige Fußball-Chef von Red Bull sagte bei der Vorstellung als Telekom-Experte für die Weltmeisterschaft, dass ein Engagement als Bundestrainer derzeit kein Thema für ihn sei. «Im Moment denke ich da natürlich […] (01)
vor 8 Stunden
kostenloses stock foto zu aktienmarkt, bargeldlos, berlin
Ethereum zeigt erste Anzeichen von Schwäche, da sich die Dynamik unter der Oberfläche zu verändern beginnt. Der Bruch der RSI-Trendlinie im USDT-Paar deutet auf eine nachlassende Stärke hin, während das ETH/BTC-Paar kurz davor steht, diesem Muster zu folgen. Ein bekanntes Abwärtsmuster zeichnet sich ab, was das Risiko einer doppelten Bestätigung erhöht […] (00)
vor 1 Stunde
 
Hygieneforum
Heide, 23.03.2026 (lifePR) - Der 6K Klinikverbund lädt Ende Oktober wieder zu einem […] (00)
Dein Masterplan: C-Suite Power Grid 2026 & Dynamic Shared Ownership (DSO)
Unterföhring bei München, 23.03.2026 (PresseBox) - Das  C-Suite Power Grid 2026  und  […] (00)
Die Convention Bureaus Karlsruhe und Straßburg besiegeln strategische Partnerschaft im Oberrhein
Karlsruhe, 23.03.2026 (lifePR) - Ein bedeutender Schritt für die grenzüberschreitende […] (00)
Wolfgang Kubicki (Archiv)
Berlin - FDP-Vize Wolfgang Kubicki will nach dem Absturz der Liberalen in Rheinland- […] (03)
«ARD History»: Der Palast der Republik im Rückblick
Eine neue Dokumentation erinnert an das wohl symbolträchtigste Gebäude der DDR – den Palast der […] (00)
Collien Fernandes
(BANG) - Ricarda Lang findet, dass der Fall Christian Ulmen allen Männern eine […] (05)
1. FC Köln - Borussia Mönchengladbach
Köln (dpa) - Am Vormittag scherzte Lukas Kwasniok noch mit Fans und Journalisten in […] (04)
Enthüllt Capcom bald DLC zu Dragon’s Dogma 2?
Capcom feiert mit einer Grußbotschaft in den sozialen Medien das zweijährige Jubiläum […] (00)
 
 
Suchbegriff