Gericht weist Klage gegen Reichen-Rangliste ab
München (dpa) - Medien dürfen weiterhin Ranglisten der reichsten Menschen in Deutschland veröffentlichen. Das Landgericht München wies die Klage eines vielfachen Millionärs ab, der gegen die Preisgabe seines Namens und Vermögens in einer Rangliste des «Manager Magazins» vorgegangen war. Es gebe ein berechtigtes öffentliches Interesse an Vermögen, die mehrere hundert Millionen oder gar Milliarden Euro umfassten - und ihrer Herkunft, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung.