Gericht untersagt Staffel-Prämie für Versicherte
Kassel (dpa) - Krankenkassen dürfen Versicherten, die nur ab und zu zum Arzt gehen, keine gestaffelten Prämien als Belohnung anbieten. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Die Richter gaben damit dem Bundesversicherungsamt Recht. Es hatte einer Betriebskrankenkasse eine entsprechende Satzungsänderung nicht genehmigt. Grundsätzlich seien Wahltarife erlaubt, allerdings gelte das «Alles-oder-nichts-Prinzip», so die Begründung. Eine Zahlung sei nur rechtens, wenn der Versicherte keine Leistungen gebraucht habe.