Gericht: Friedfertige Demonstranten nicht filmen

Münster (dpa) - Die Polizei darf eine friedliche Kundgebung von Atomgegnern nicht filmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Auch wenn die Szenen nur in ein Einsatzfahrzeug übertragen und noch nicht aufgezeichnet werden, sei das Vorgehen ein rechtswidriger Eingriff in Grundrechte. «Bürger hätten aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden können», heißt es in der Entscheidung zum Demonstrationsrecht. Die Gewerkschaft der Polizei sprach von einer «krassen Fehlentscheidung».

Urteile / Demonstrationen / Atom
29.11.2010 · 17:51 Uhr
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