Gericht bestätigt Gasförderprojekt in der Nordsee: Ein umstrittenes Vorhaben nimmt Fahrt auf
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Gasförderprojekt vor Borkum, das aufgrund seiner besonderen Brisanz hitzig debattiert wurde, weiter vorangetrieben. Ein Eilantrag der Insel Borkum und der Gemeinde Juist, der sich gegen den erlassenen Planfeststellungsbeschluss richtete, wurde abgelehnt. Diese Bestätigung des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bedeutet, dass die laufende Klage gegen das Vorhaben keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Die Entscheidung des Gerichts ist somit nicht anfechtbar.
Das niederländische Unternehmen One-Dyas plant, von einer Plattform im niederländischen Teil der Nordsee aus Bohrungen durchzuführen, die bis in das deutsche Hoheitsgebiet reichen sollen. Bereits im August 2024 wurde der Planfeststellungsbeschluss erlassen, und der nun bestätigte Sofortvollzug des LBEG setzt das umstrittene Vorhaben effektiv in Bewegung.
Eigenen Angaben zufolge sieht das Gericht keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Genehmigung. Im Rahmen des Verfahrens wurden mögliche Risiken wie Erdbeben und Bodenabsenkungen eingehend geprüft und als unkritisch befunden. Der Schutz des Grundwassers und der Insel Borkum bleibt unangetastet, versichert das Gericht.
Das LBEG hat bereits den Hauptbetriebsplan und einen Sonderbetriebsplan für die geplanten Bohrungen genehmigt. Der Beginn der Gasförderung auf der deutschen Seite hängt allerdings noch von der Genehmigung eines weiteren Sonderbetriebsplans ab. Der Gasfund befindet sich sowohl im niederländischen als auch im deutschen Teilgebiet. Während die Förderung auf der niederländischen Seite bereits gestartet ist, steht die Ratifizierung eines Staatsvertrags zur Aufteilung der Fördermengen noch aus.

