Gerechtigkeitsurteil stärkt Frauen bei Gehaltsvergleichen
Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hat das Prinzip der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen auf eine neue Ebene gehoben. Frauen, die eine Ungleichbehandlung in ihrer Vergütung vermuten, können sich zukünftig bei der Gehaltsmaßnahme durchaus am Spitzenverdiener unter ihren männlichen Kollegen orientieren, anstatt sich auf Durchschnittswerte zu beschränken.
Dies entschied das Gericht in einem Fall, der eine Mitarbeiterin aus der mittleren Führungsebene der Daimler Truck AG betrifft. Sie hatte sich auf den bestverdienenden männlichen Abteilungsleiter als Vergleichsgrundlage bezogen, um diskriminierende Gehaltsstrukturen anzufechten.
Die Vorsitzende Richterin des Achten Senats, Martina Ahrendt, betonte, dass in Auseinandersetzungen um Gehaltsungleichheit der sogenannte Paarvergleich maßgeblich sei und nicht etwa ein Mittelwert. Das Entgeltsystem für die entsprechende Abteilungsleiterposition bei Daimler Truck sei überdies als intransparent bewertet worden.
Damit folgte der Senat den europäischen Standards in Bezug auf Lohngerechtigkeit. Ein ursprünglich zugunsten der Durchschnittswerte entschiedenen Urteils des Landesarbeitsgerichts wurde aufgehoben und der Fall zur weiteren Klärung zurückverwiesen. Dem Arbeitgeber wird nun die Möglichkeit gegeben, sachliche Gründe für die unterschiedliche Bezahlung darzulegen.

