Geplante Veränderungen bei Flüchtlingsleistungen lassen Einsparungen vermissen
Der aktuelle Entwurf des Sozialministeriums zur Neuregelung der Leistungen für ukrainische Flüchtlinge sorgt für Verwunderung: Trotz der geplanten Umstellung von Bürgergeld auf Asylbewerberleistungen wird für den Bundeshaushalt kaum eine wirtschaftliche Entlastung erwartet. Dies geht aus einem Dokument hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und den sogenannten Rechtskreiswechsel umsetzen soll, den die Koalition aus CDU/CSU und SPD plant.
Die Idee ist, dass Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 einreisen, anstatt des höher dotierten Bürgergeldes reduzierte Asylbewerberleistungen erhalten sollen. Trotz dieser Herabsetzung der Zahlungen für Alleinstehende von 563 Euro auf 441 Euro, inklusive reduzierter Gesundheitsleistungen, führt die Neuregelung zu kaum spürbaren Kostenveränderungen.
Das Sozialministerium rechnet für 2026 zwar mit einer Reduktion der Ausgaben für Bürgergeld und Grundsicherung um etwa 1,32 Milliarden Euro. Doch die entstehenden Mehrkosten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz belaufen sich auf etwa 1,375 Milliarden Euro, was die Länder und Kommunen betrifft. Diese sollen vom Bund eine pauschale Entschädigung erhalten.
Sozialministerin Bärbel Bas hatte bereits im Juli darauf hingewiesen, dass die finanzielle Einsparung für den Bund eher marginal ausfalle. Zwar können die Ausgaben aus ihrem Etat verlagert werden, doch die Belastung bleibt auf einem ähnlich hohen Niveau. Der Hintergrund des Wechsels liegt im Status der Ukrainer in Deutschland, die über eine Sonderregelung ohne Asylantrag Arbeiten annehmen konnten.
Der Entwurf, der neben den Neuregelungen auch bestehende soziale Strukturen beleuchtet, befindet sich aktuell noch in der Abstimmung zwischen verschiedenen Ministerien, bevor er dem Kabinett und anschließend dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt wird.

