Gema gegen OpenAI: Vorläufige Einschätzung spricht für Rechteverwerter
Im aufsehenerregenden Rechtsstreit zwischen der Gema und der ChatGPT-Mutter OpenAI zeichnet sich eine interessante Wendung ab. Das Landgericht München neigt laut der vorsitzenden Richterin Elke Schwager dazu, den Argumenten der Gema zu folgen. In nahezu allen entscheidenden Punkten deutet Schwager an, dass die Nutzung von Liedtexten durch OpenAI möglicherweise unrechtmäßig erfolgt. Der Streitwert beläuft sich auf stattliche 600.000 Euro; ob die erste Einschätzung des Gerichts jedoch die finale Entscheidung vorgibt, bleibt abzuwarten.
Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen die Texte - nicht jedoch die Melodien - von neun bekannten Liedern wie "Atemlos", "Bochum" und "In der Weihnachtsbäckerei". Unstrittig ist, dass diese Inhalte für das KI-Training eingesetzt wurden, jedoch wirft die Gema OpenAI vor, diese Texte unrechtmäßig zu speichern und zu vervielfältigen. OpenAI kontert, das System habe die Inhalte lediglich reflektiert und leicht verändert.
Richterin Schwager zweifelt jedoch an OpenAIs Verteidigung und sieht in der genauen Wiedergabe der Texte einen Hinweis auf die Memorisierung. Sie argumentiert, dass die nahezu identische Ausgabe der trainierten Texte keine bloße Zufälligkeit sein könne. OpenAIs Behauptung, die Verantwortung liege bei den Nutzern, wird von Schwager ebenfalls nicht akzeptiert.
Ein Versuch, den Streit gütlich zu einigen, schlug fehl. Richterin Schwager machte den Vorschlag mit einem zwinkernden Hinweis auf das gerade stattfindende Oktoberfest – eine Einigung hätte dort zelebriert werden können. Doch die Gema bleibt standhaft in ihrem Bestreben, grundsätzliche Fragen durch den Prozess zu klären.
Die Fortsetzung des Verfahrens mit einer möglichen Entscheidung ist für den 11. November anberaumt. Ob das Gericht ein Urteil fällt oder eine Weiterverweisung an den Europäischen Gerichtshof oder andere Beschlüsse anstrebt, bleibt spannend.

