Geladen, entladen – und dann?
ARAG Experten informieren über das neue Batterierecht

25. September 2025, 08:48 Uhr · Quelle: LifePR
Das BattDG erweitert die Rücknahmepflicht für Altbatterien, einschließlich E-Scooter. Hersteller müssen nun sicherere Batterien und eigene Sammelstellen bereitstellen.

Düsseldorf, 25.09.2025 (lifePR) - ine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft, also das Schaffen einer idealen Wertstoffkette, ist ein entscheidender Faktor bei Umweltschonung und Klimaschutz. Unverzichtbar sind dafür Mülltrennung, Recycling und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Hierzu soll das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) beitragen, das am 11. September 2025 vom Bundestag verabschiedet wurde. ARAG Experten mit den wichtigsten Verbraucherinformationen aus einer komplizierten Materie.

Worum geht es?
Auch wenn Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern weltweit beim Recycling nicht schlecht dasteht, weisen die ARAG Experten aufErhebungenhin, die zeigen, dass weitere Maßnahmen notwendig sind. Zudem sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet, das nationale Recht immer auch an EU-Verordnungen anzupassen. Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das das bisherige Batteriegesetz ablöst, ist ein solcher Fall. Ziel der europäischen Batterieverordnung (EUBattVo) aus 2023 ist, den Rahmen, in dem Batterien in den Verkehr gebracht und am Ende wieder entsorgt werden, deutlich enger zu stecken. So geht es unter anderem um mehr Sorgfalt innerhalb der Lieferketten, die Beschränkung gefährlicher Stoffe, Sammlung von Altbatterien sowie den CO2-Fußabdruck.

Was heißt das für den Verbraucher?
Durch die neuen Regelungen erhalten Verbraucher mehr Möglichkeiten, Batterien zu entsorgen. Gleichzeitig wird die Rücknahmepflicht von Altbatterien deutlich erweitert. Demnach können nicht nur wie gewohnt die üblichen Haushaltsbatterien (Mignon-, Micro-, Baby-, Mono- und Kronenbatterien) zurückgegeben werden, sondern es werden Strukturen geschaffen, die diese Regelung auch auf Batterien leichter Verkehrsmittel wie E-Scooter oder E-Bikes übertragen. Laut ARAG Experten sind kommunale Sammelstellen aufgrund der EU-Verordnung bereits seit August 2025 verpflichtet, auch diese anzunehmen.

Hersteller und Unternehmen in der Pflicht
Aber auch die Hersteller werden stärker in die Verantwortung genommen. So müssen sie zum Beispiel dafür sorgen, dass Nutzer ihren Geräten künftig vor allem lithiumhaltige Batterien (Li-Ionen-Batterien) leichter entnehmen können, da diese sich durch ihre hohe Energiedichte schon bei leichten Beschädigungen selbst entzünden können und damit eine hohe Gefahr für Verbraucher und Umwelt darstellen. Darüber hinaus können sich die Unternehmen nicht allein auf die Kommunen und ihre Recyclinghöfe verlassen, sondern müssen eigene Rücknahmestellen gründen oder sich bereits bestehenden Organisationen anschließen.

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Verbraäucher & Recht / Batterierecht / Recycling / Umweltschutz / EU-Verordnung
[lifepr.de] · 25.09.2025 · 08:48 Uhr
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