Für Urheberrechtsverletzung haftet der Webdesigner

(pressebox) Karlsruhe, 26.10.2016 - Für die Erstellung einer Werbebroschüre, des Internetauftritts oder sonstiger Werbemittel beauftragen viele Unternehmen Webdesigner oder Graphiker. Häufig übersehen Auftraggeber dabei aber häufig, dass sie für Rechtsverletzungen, die der Auftragnehmer in den Werbemitteln „platziert“, auch verantwortlich sind.

Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt einen Designer, der sich bei einer Bildagentur ein Foto beschafft und es in das Print-Werbemittel einsetzt. Das Werbemittel wird dann vom werbenden Unternehmen in die Öffentlichkeit gebracht. Der Fotograf des Bildes stellt nach einer Weile fest, dass sein Foto in dem Werbemittel verwendet wird. Davon, dass sein Foto über die Bildagentur verbreitet wird, wusste er aber gar nichts. Das kann tatsächlich dann passieren, wenn z. B. ein Dritter das Foto schon unerlaubt bei der Bildagentur einstellt.

Der Fotograf kann dem werbenden Unternehmen dann eine Abmahnung schicken. Das Unternehmen dürfte mit dem Foto nämlich nur dann werben, wenn es das dafür notwendige Nutzungsrecht hat (hier notwendig wären das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG und das Verbreitungsrecht nach § 17 UrhG).

Keine notwendige Rechte?!

Der beauftragte Designer hat das Foto von einer Bildagentur bezogen, die selbst schon gar nicht über die notwendigen Rechte verfügt hatte. Die Rechte konnte der Designer daher auch gar nicht beschaffen (selbst wenn er dies geglaubt hatte!) und seinem Kunden weiter einräumen.

Das werbende Unternehmen kann sich auch nicht darauf berufen, „im guten Glauben“ gehandelt zu haben oder darauf vertraut zu haben, dass der Designer sich schon um die Lizenzen gekümmert habe. Einen gutgläubigen Erwerb gibt es im Urheberrecht nämlich nicht.

Der Urheber/Fotograf mahnt also nun das Unternehmen ab, das Unternehmen muss die Kosten der Abmahnung und Schadenersatz bezahlen.

Das Unternehmen wiederum kann sich dann aber an den Auftragnehmer/Designer wenden, und diesen dann wieder in Regress nehmen = den entstandenen Schaden beim Designer geltend machen, da der schon nicht richtig aufgepasst hat.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de
Internet
[pressebox.de] · 26.10.2016 · 13:04 Uhr
[0 Kommentare]
 
Neue Proteste nach zweiter Lesung von umstrittenem Gesetz
Tiflis (dpa) - Überschattet von schweren Protesten hat das Parlament in Georgien im Südkaukasus […] (00)
Assassin’s Creed Mirage im Sommer für iOS erhältlich
Ubisoft kündigte heute an, dass Assassin’s Creed Mirage ab dem 6. Juni für iOS über den […] (00)
Zverev enttäuscht im Madrid-Achtelfinale - Struff knapp raus
Madrid (dpa) - Tennisspieler Alexander Zverev hat seine Hoffnungen auf einen dritten […] (00)
Galeria Karstadt Kaufhof: 16 Filialen vor der Schließung
Rund 1400 Mitarbeiter von Galeria Karstadt Kaufhof stehen vor dem Jobverlust, als Folge der […] (00)
Ryan Reynolds und Rob McElhenney kaufen weitere Fußballmannschaft
Die erfolgreichen Schauspieler Ryan Reynolds und Rob McElhenney setzen ihr Engagement im Fußballgeschäft […] (00)
Julia Fox räumt Selbstzweifel ein
(BANG) - Julia Fox hatte schon immer mit Selbstzweifeln zu kämpfen. Die Schauspielerin hat in […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
02.05.2024(Heute)
01.05.2024(Gestern)
30.04.2024(Di)
29.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News