Friedrich Merz hält an unabhängiger Mindestlohnkommission fest
Bundeskanzler Friedrich Merz hat in seiner ersten Regierungserklärung im Bundestag klargestellt, dass es keine gesetzlichen Vorgaben für die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro geben wird. Im Einklang mit den Vereinbarungen der Koalition betonte der CDU-Politiker, dass die unabhängige Mindestlohnkommission weiterhin die zentrale Rolle bei der Festlegung der Lohnuntergrenze spielen soll. Ein Mindestlohn von 15 Euro sei bis zum Jahr 2026 angesichts der derzeitigen Tarifentwicklung zwar wünschenswert und machbar, jedoch soll er nicht gesetzlich fixiert werden.
Der Kanzler widerspricht damit einem Vorschlag der SPD, dessen Vertreter Matthias Miersch im April betonte, dass 15 Euro Mindestlohn notfalls auch per Gesetz erreichbar gemacht werden könnten. Der eigentliche Plan sieht vor, dass die Mindestlohnkommission, bestehend aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, im Juni einen gemeinsamen Vorschlag für die Erhöhung erarbeitet.
Darüber hinaus bekräftigte Merz die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Reformen im Rentensystem. Neben dem Vorhaben, das Rentenniveau bis 2031 auf 48 Prozent zu sichern, sollen Anreize für freiwilliges Weiterarbeiten im Ruhestand durch Steuervorteile geschaffen werden. Zusätzlich wird eine sogenannte "Frühstartrente" angestrebt, die den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge schon von Kindesbeinen an fördern soll. Der Kanzler lobte den Sozialstaat der Bundesrepublik als "eine der ganz großen Errungenschaften" und als unverzichtbaren Pfeiler für den sozialen Frieden.