Forderung nach Hitzeschutz: IG BAU für erweiterte Kurzarbeitsregelung
In der gegenwärtigen Hitzewelle setzt sich die Gewerkschaft IG BAU für den Schutz von Beschäftigten im Bauwesen ein und fordert ein sofortiges Aussetzen der Arbeit bei Temperaturen über 33 Grad Celsius. Laut Carsten Burkhardt, stellvertretendem Vorsitzenden der Gewerkschaft, genügen Sonnencremes, Wasser und Pausen nicht mehr, um die Auswirkungen extremer Hitze im Freien abzumildern.
Als Antwort auf diese Herausforderungen erneuert die IG BAU ihre Forderung nach einer Erweiterung des saisonalen Kurzarbeitergeldes auf das gesamte Jahr. Diese Unterstützung, die im Winter als 'Schlechtwettergeld' bekannt ist und bei widrigen Bedingungen wie Frost oder Glätte angewendet wird, könnte dann auch bei extremen Hitzeperioden beansprucht werden. Dies würde gewährleisten, dass die Beschäftigten Anspruch auf mindestens 60 Prozent ihres Nettolohnes haben, falls die Arbeit aufgrund von Witterungsbedingungen nicht mehr durchführbar ist.
Burkhardt betont die Notwendigkeit dieser Maßnahme als Grundrecht und weist darauf hin, dass der Klimawandel kein fiktives Phänomen mehr ist. Die milderen Winter und die damit einhergehende geringere Inanspruchnahme des Schlechtwettergeldes unterstreichen die Notwendigkeit, flexibel auf verschiedene Wetterereignisse zu reagieren. Ein Klima-Kurzarbeitergeld würde den Beschäftigten und Unternehmen eine ganzjährige Anpassung an die zunehmenden Extremwetterlagen ermöglichen.

