Flexi-Rente: Einigung der Koalition ist „keine umfassende Lösung“

Die Flexi-Rente führte lange zu Streitigkeiten zwischen CDU/CSU und SPD. Doch zuletzt konnte sich die Koalition auf ein Modell einigen. Dr. Joachim Pfeiffer (CDU) und Sabine Glaser vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall erklären im Gespräch mit finanzen.de, wie sie das neue Flexi-Rente Modell beurteilen und welche Änderungen sie kritisieren.

Im Zuge der Rentenreform 2014, die unter anderem die sogenannte Mütterrente und die abschlagsfreie Rente mit 63 mit sich brachte, wurde innerhalb der Koalition vereinbart, den Renteneintritt flexibler zu gestalten. Im ersten Schritt wurde dazu eine gesetzliche Neuregelung beschlossen. Durch sie ist es für Rentner nun möglich, einen späteren Erwerbsaustritt in der Praxis rechtssicher umzusetzen. Obwohl die Rechtslage angepasst wurde, wies der sozialrechtliche Teil noch viele Probleme auf. Daher wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, mit dem Ziel ein Konzept zur Flexi-Rente auszuarbeiten. Diese hat sich im November 2015 auf ein gemeinsames Modell geeinigt.

Die Flexi-Rente sieht vor, Beschäftigungshürden für diejenigen abzubauen, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten möchten. Durch Anpassungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen soll der Renteneintritt zudem flexibler gestaltet werden. finanzen.de hat Dr. Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Sabine Glaser, Leiterin der Abteilung Tarifpolitik beim Arbeitgeberverband Gesamtmetall, zum neuen Flexi-Rente Modell befragt. Beide begrüßen die Einigung von Union und SPD. Jedoch sind weitere Maßnahmen notwendig, um längeres Arbeiten attraktiver zu gestalten.

Flexi-Rente Modell: "Unternehmen müssen selbst Anreize schaffen"

Mit der möglichen Rentenaufbesserung durch die freiwillige Zahlung von Rentenbeiträgen und dem Wegfall der Arbeitslosenbeiträge sollen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer mehr Anreize geschaffen werden, um über das Rentenalter hinaus weiter zu arbeiten bzw. ältere Mitarbeiter zu beschäftigen. Dr. Joachim Pfeiffer sieht allerdings nicht nur die Politik, sondern auch die Unternehmen in der Pflicht "selbst Anreize zu schaffen, um ihre älteren Fachkräfte zu halten."

Der Verband Gesamtmetall begrüßt die Einigung der Koalitionsarbeitsgruppe ebenfalls und sieht dies als einen "Schritt in die richtige Richtung." Jedoch bemängelt Sabine Glaser, dass der Kompromiss "keine umfassende Lösung darstellt, um ein längeres Arbeiten wirklich attraktiver zu machen."

Fehlende Anreize für Flexi-Rente: Mögliche Rentenaufbesserung "ist keine Lösung"

Im Gegensatz zur Rente mit 63, die großen Anklang findet, gibt es bisher nur wenige Arbeitnehmer, die im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten. Allerdings möchten immer mehr Arbeitgeber ihre Fachkräfte länger halten. Wer im Rentenalter jedoch weiter arbeitet, hat in Bezug auf die Höhe der gesetzlichen Rente keinen Vorteil. Das neue Flexi-Rente Modell soll Altersvollrentnern ermöglichen ihre Rente aufzubessern, indem sie freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Pfeiffer betont, dass die mögliche Rentenaufbesserung "ein wichtiges Instrument ist, um Anreize zu schaffen."

Glaser befürwortet ebenfalls die Möglichkeit. Jedoch bemängelt sie, dass der Vorschlag zur freiwilligen Rentenaufbesserung "keine Lösung des Problems ist." Sie ist vielmehr der Meinung, dass diese Änderung "zusätzliche Bürokratie" verursacht und eine erhöhte "Finanzierungslast" für die gesetzliche Rentenversicherung bedeutet.

"Unnötige Beitragslasten sind grundsätzlich zu vermeiden"

Die Flexi-Rente sieht unter anderem vor, dass Arbeitgeber künftig keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung für verrentete Arbeitnehmer zahlen sollen. Die Beitragszahlung bringt keinerlei Vorteile für Arbeitnehmer, da sie bei Ausscheiden aus dem Betrieb ihre gesetzliche Rente beziehen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Daher mahnt Glaser, dass "unnötige Beitragslasten grundsätzlich zu vermeiden sind."

Auch der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht den Schritt der Abschaffung des Arbeitslosenbeitrags für Arbeitgeber als konsequent an. Denn "bereits jetzt wird in diesen Fällen kein Arbeitnehmerbeitrag erhoben, weil Beschäftige nach der Regelaltersgrenze umgekehrt auch keine Leistungen erhalten können", erläutert Pfeiffer.

Beutet die Flexi-Rente bereits verrentete Arbeitnehmer als billige Arbeitskräfte aus?

Den Wegfall des Arbeitslosenbeitrags sehen insbesondere Gewerkschaften kritisch. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisiert in einer Pressemitteilung, dass dies "den Weg für einen Billigarbeitsmarkt für Rentnerinnen und Rentner ebnet." Glaser entgegnet darauf jedoch: "Angesichts des sich noch verstärkenden Fachkräftemangels droht auch kein ‚Billigarbeitsmarkt' Älterer, wie der DGB ihn offenbar befürchtet." Vielmehr ist es doch das Ziel, "mehr ältere Beschäftigte in Arbeit zu bringen", so Glaser. Allerdings gibt sie zu bedenken, dass die Abschaffung der Arbeitslosenbeiträge "mit einer finanziellen Belastung der Arbeitslosenversicherung verbunden ist."

Altersvorsorge
[finanzen.de] · 10.02.2016 · 08:00 Uhr
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