Flaschenpfand ist extra…

Düsseldorf, 22.11.2023 (lifePR) - Bei der Werbung für Waren, auf deren Behälter es Pfand gibt, dürfen Lebensmittelhändler den Pfandbetrag nicht in den Verkaufspreis einrechnen, sondern müssen ihn gesondert angeben. So könnten Kunden die Preise besser beurteilen und vergleichen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes nach vorheriger Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof (Az.: I ZR 135/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des BGH.

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 22.11.2023 · 08:56 Uhr
[0 Kommentare]
 
Ermittler sprengen großen Ring von Callcenter-Betrügern
Stuttgart (dpa) - Hunderte Ermittler aus Deutschland und anderen Ländern haben ein riesiges […] (05)
Sofia Vergara: Ein weiteres Kind wäre nicht fair
(BANG) - Sofia Vergara glaubt nicht, dass es „fair“ für sie wäre, ein weiteres Kind zu […] (00)
China lässt Europas Autoriesen alt aussehen!
Bei der Auto China in Peking zeigt sich eine klare Verschiebung: Chinesische Hersteller setzen […] (00)
Roborock und GARFIELD kündigen neue Zusammenarbeit an
Roborock, ein weltweit führender Anbieter von ultra-intelligenten Haushalts-Saugrobotern, hat […] (00)
FC Bayern erwartet keine Rangnick-Entscheidung vor Rückspiel
München (dpa) - Die Bosse des FC Bayern gehen nicht davon aus, in den nächsten Tagen eine […] (01)
Zweite «The Tourist»-Staffel startet
Der Fernsehsender ZDF beginnt am Montag, den 3. Juni 2024, die Ausstrahlung der zweiten The Tourist - […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
02.05.2024(Heute)
01.05.2024(Gestern)
30.04.2024(Di)
29.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News