Fernverwaltete Hilfsprojekte der EU: Rechnungshof mahnt zu wachsamem Auge
Ein Bericht des EU-Rechnungshofes lenkt die Aufmerksamkeit auf die optimierungsbedürftige Handhabung fernverwalteter Projekte im Bereich der humanitären Hilfe durch die Europäische Union. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 investierte die EU rund 918 Millionen Euro in solche Projekte, die entweder teilweise oder vollständig aus der Ferne gesteuert wurden. Der Rechnungshof betont, dass dieser Ansatz verbesserungswürdig sei.
Fernverwaltung ist dort notwendig, wo Sicherheitsrisiken oder Beschränkungen durch lokale Behörden den direkten Zugang erschweren. In solchen Fällen setzen die EU oder ihre beauftragten Organisationen auf lokale Partner. Etwa acht Prozent der geleisteten Hilfe im genannten Zeitraum fiel in diese Kategorie. Die Prüfungen konzentrierten sich auf Stichproben in den Ländern Somalia, Syrien und der Ukraine.
Die Prüfer identifizierten sowohl konzeptionelle als auch operative Defizite. Das Modell birgt Risiken wie Betrug, Veruntreuung oder ungenaue Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs. Kritisch wird gesehen, dass viele dieser Risiken von der Kommission nicht ausreichend überprüft werden. Zudem sind die Durchführungspartner vor Ort nicht von der EU zertifiziert, was als problematisch erachtet wird.
Um die Effizienz der eingesetzten Hilfsgelder zu steigern, sei es entscheidend, dass die Kommission ihre Prüfverfahren überarbeitet und Zertifizierungen für Partner einführt. Das Zieldatum für die Umsetzung dieser Verbesserungen ist das nächste Jahr.